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Injektionskurs
#21
Oder man macht den Kurs später. Kurz vor der Prüfung!?!
LG Andrea

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#22
(27.12.2010, 18:26)JessicaB schrieb: Da is man dann ja aufgeschmissen,wenn man so wen nich hat :-(

Oder man belegt immer mal wieder einen Kurs, bei dem man sein Wissen auffrischt,Smile z.B.
Eigenblutbehandlung
oder
homöopathische Injektionen in Akupunkturpunkte bzw. andere wirksame Punkte

Leider klappt grad was mit der Homepage nicht, sonst hätte ich den Links hier eingesetzt.
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#23
Oder so Smile
Liebe Grüße,
Martina
top2

Zum Erfolg gibt es keinen Lift. Du musst die Treppe benutzen.
Schaff vielleicht doch wieder eine Stufe Angel
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#24
Also so von der Theorie her, müsste ich wohl i.m und i.v. am ehesten üben, s.c. und i.c. dürften nicht so schwer sein.

Darf man denn als nicht gelernter (nicht Krankenschwester,Pflegepersonal ,HP etc.) wenn wer daneben steht wem z.B. i.v. Blut abnehmen ?
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#25
Ich denke, wenn Du in der HP-Ausbildung bist, dann darfst Du.
Wenn jemand anderes daneben steht und die Verantwortung dafür übernimmt. (Arzt, Heilpraktiker, Krankenschwester.....)
Ist ja bei unseren Krankenpflegeschülerinnen/ern auch nichts anderes.
Liebe Grüße,
Martina
top2

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#26
(27.12.2010, 20:22)JessicaB schrieb: Darf man denn als nicht gelernter (nicht Krankenschwester,Pflegepersonal ,HP etc.) wenn wer daneben steht wem z.B. i.v. Blut abnehmen ?

Huh
Kannst Du das etwas genauer beschreiben???
Wer steht daneben? Eine andere HPA, ein Arzt, die Putzhilfe, die zufällig vorbeikommt?? Big Grin
Findet das Üben im Rahmen eines Kurses oder privat bei Dir zuhause statt???

Liebe Jessica, Du siehst wir brauchen schon noch einige Infos, um die Frage beantworten zu können. Smile
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#27
*hihi* das war keine Beschreibung von was,was ich daheim vorhab. Ich hatte ja schon in der Schule Angst und höchsten Respekt vor den Nadeln ;-)
Fallbeispiel sollte folgendermaßen aussehen : nehmen wir an ich finde irgend ne Krankenschwester,nen Arzt oder HP und frag,ob ich da mal bei Patienten Blut abnehmen darf,wenn diese Person anwesend ist-darf ich das dann rein rechtlich einfach so und wer übernimmt die Verantwortung,wenn irgendwas passieren sollte ?
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#28
(28.12.2010, 18:09)JessicaB schrieb: Fallbeispiel sollte folgendermaßen aussehen : nehmen wir an ich finde irgend ne Krankenschwester, nen Arzt oder HP und frag,ob ich da mal bei Patienten Blut abnehmen darf, wenn diese Person anwesend ist - darf ich das dann rein rechtlich einfach so und wer übernimmt die Verantwortung, wenn irgendwas passieren sollte ?

Ich beantworte mal die Frage für den HP:
Wenn Ihr eine Praxis habt, so dürft Ihr Euch Hilfspersonal anlernen. Ihr weist jemanden sorgfältig ein und er darf dann bei einem Patienten Injektionen verabreichen. Passiert etwas, ist der HP und die Person, die die Injektion verabreicht hat verantwortlich.
Ihr solltet für Eure Praxis auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Passiert bei mir in den Kursen etwas (es passiert aber nixSmile), habe ich dafür eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen - genau genommen hat sie mein Mann für mich abgeschlossen, denn ich weiß ja, dass nix passiert.
Aber er: Man weiß nie Big Grin

Wie es rechtlich für den Arzt und die Krankenschwester (als ärztliches Hilfspersonal) ist, darf eine Krankenschwester beantworten. Smile
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#29
Hallo ihr Lieben,

wir durften in der Pflegeausbildung auch i.v. spritzen bei liegendem Venenzugang.
Würde ich heute ganz sicher ohne schriftliche Absegnung vom Doc nicht mehr machen im normalen Pflegebereich.

Das ist ganz klar Arztsache, außer man arbeitet z.B. in der Anästhesie oder Intensiv, OP.
Dann ist es nochmal was anderes.



Heute dürfen die in der Ausbildung scheinbar nicht mehr so viel machen wie wir früher.
Ich kenne junge Examinierte, die durften noch nicht mal i.m. spritzen.

Letztes Jahr hab mich mit ein paar alten Kolleginnen von früher unterhalten die noch viel mit Schülern zu tun haben.
Die haben einstimmig gesagt, dass die heute so gut wie nichts mehr dürfen in der Ausbildung.


LG
Antje
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#30
Hallo,
also ich habe mit dem Spritzen kein Problem,da es zu meinem Tagesgeschäft gehört.
In meiner Sanitäterausbildung war das auch erlaubt und pflicht.Wir hätten notfalls auch Atropin gespritzt.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#31
Hallo Werner,

das einzige Problem, das du bekommen kannst ist ein rechtliches, was dann auftaucht wenn irgendwas schief läuft und du mit verschreibungspflichigen Medikamenten an anderen Leuten hantiert hast.
Deshalb spritze ich auch nichts privat obwohl ich immer mal wieder danach gefragt werde ob ich nicht dies oder jenes machen kann weil die Leute zu faul sind, sich beim Arzt hinzusetzen.

LG
Antje
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#32
Also bei uns ist eine Krankenpflegeschule dabei.
Die Schülerinnen oder Schüler dürfen, wenn sie die Theorie in der Schule gelernt haben und von einer examinierten Krankenschwester/pfleger oder Arzt oder evtl. auch bei einer schulischen Anleitung beaufsichtigt werden, s.c. und i.m. spritzen und Blut abnehmen.
Wenn die Person die beaufsichtigt (dies am besten mehrmals) der Schülerin oder dem Schüler bestätigt, dass alles o.k. ist und sich versichert, dass auch das theoretische Wissen dazu vorhanden ist, dann dürfen die Schüler oder Schülerinnen das auch alleine, auf Arztanordnung, ausführen.
Das gleiche gilt auch für Infusionen anhängen.
Die Verantwortung bleibt letztendlich aber immer bei der Schwester oder dem Pfleger dem der Schüler oder die Schülerin zugeteilt ist.
Liebe Grüße,
Martina
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