Ich schreibe Dir jetzt mal was ich dazu weiß!!!
Wer Akupressur im Rahmen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) zu therapeutischen Zwecken anwendet, d. h. zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert beim Menschen, bedarf einer Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 HPG.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten in dem Rechtsstreit mit einem Anwender von Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin, der weder Arzt noch Heilpraktiker war und stattdessen auf umfangreiche Ausbildungen an chinesischen Hochschulen verwiesen hatte, folgenden Leitsatz formuliert:
„Zur Ausübung von Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen- Massage und Moxibustion als therapeutischen Verfahren der TCM bedarf es einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, nach § 1 HeilprG (Heilpraktikererlaubnis). (Rn.42).“
Mit dieser Argumentation folgten die Richter einer Rechtssystematik, die eigentlich seit Langem gilt, aber trotzdem von einigen Anwendern immer wieder mal zu unterlaufen versucht wird. Diese „Kollegen“ scheuen sich wohl vor den Mühen, die Heilpraktikerprüfung abzulegen und die nicht geringen Anforderungen zu erfüllen. Dabei sind diese ja nur zum Schutz der Patienten so hoch – und die Patientengesundheit ist nun mal ohne Frage ein schützenswertes Gut!
Nachvollziehbarerweise hatte das Gericht u. a. ausgeführt:
#„Ausübung der Heilkunde nach § 1 Abs. 2 HeilprG ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche Heilbehandlungen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können ... Hieran gemessen stellen die Pulsund die Zungendiagnostik, die Akupunktur, die Akupressur und die Moxibustion, die Tuina-Massage und die Reflexzonen-Massage eine Ausübung der Heilkunde dar. Denn die Tätigkeiten sind auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen gerichtet und erfordern ärztliche Fachkenntnisse und/oder können gesundheitliche Schäden verursachen.“
Also was jetzt Deine Frage betrifft!
Ich nehme an, Du bist Masseur und kein Physiotherapeut...oder?
Also nur alleine für die Akupressur würde ich keinen HP machen!!!
Es sei denn Du arbeitest viel mit Kindern, sehr viel mit sensiblen Patienten, klar kann man natürlich die Akupressur mit in die Massagen einbauen, aber grundsätzlich macht man ganz andere Massagen, da man mit den Meridianen dann arbeitet, dann würde ich Dir auch raten eine TuiNa-Massage-Ausbildung zu machen oder gleich ganz die Akupunktur zu erlernen!
Wenn Du auch noch andere Methoden in Deiner Praxis anwenden möchtest, wie z.B. APM - Massage nach Penzel, Craniosakrale Osteopathie, Dorn/Breuss, TuiNa-Massagen, Shiatsu, ... dann wirst Du um einen HP nicht herumkommen!!! Du bekommst dadurch natürlich ein viel größeres Behandlungsspektrum!
Also das mal nur von meiner Seite, von dem was ich weiß und was ich Dir raten würde!!!

Birgit Kriener
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