Heilpraktikerschule Isolde Richter
Ausübung der Akupressur - Druckversion

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Ausübung der Akupressur - SebstianUnger - 19.12.2017

Hallo, 

bisher habe ich "noch" eine Massagepraxis, welche sich auf das lösen von Verspannungen der Muskulatur spezialisiert hat. 

Meinen Schwerpunkt möchte ich noch etwas vielfältiger gestalten und mein Wissen mit der TCM Lehre bereichern. 

Nun wurde mir seitens des Gesundheitsamtes in Soest mitgeteilt 

" ... , dass die Ausübung der Akupressur voraussetzt, dass Sie Heilpraktiker sind." 

Eine Heilpraktikerausbildung nebst amtsärztlicher Überprüfung ist zukünftig angedacht, dennoch möchte ich vorher mit der Ausbildung / bzw. mit dem Wissen der Akupressur in meiner jetzigen Praxis schon tätig werden. 

Bevor ich diese interessante Ausbildung absolviere, muss selbstverständlich der praxisnahe Nutzen geklärt sein. 

Freue mich auf Eure Hilfe!!!


RE: Ausübung der Akupressur - Birgit Kriener - 19.12.2017

Hallo Sebastian!

Ich schreibe Dir jetzt mal was ich dazu weiß!!!

Wer Akupressur im Rahmen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) zu therapeutischen Zwecken anwendet, d. h. zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert beim Menschen, bedarf einer Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 HPG.

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten in dem Rechtsstreit mit einem Anwender von Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin, der weder Arzt noch Heilpraktiker war und stattdessen auf umfangreiche Ausbildungen an chinesischen Hochschulen verwiesen hatte, folgenden Leitsatz formuliert:

„Zur Ausübung von Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen- Massage und Moxibustion als therapeutischen Verfahren der TCM bedarf es einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, nach § 1 HeilprG (Heilpraktikererlaubnis). (Rn.42).“ 

Mit dieser Argumentation folgten die Richter einer Rechtssystematik, die eigentlich seit Langem gilt, aber trotzdem von einigen Anwendern immer wieder mal zu unterlaufen versucht wird. Diese „Kollegen“ scheuen sich wohl vor den Mühen, die Heilpraktikerprüfung abzulegen und die nicht geringen Anforderungen zu erfüllen. Dabei sind diese ja nur zum Schutz der Patienten so hoch – und die Patientengesundheit ist nun mal ohne Frage ein schützenswertes Gut!

Nachvollziehbarerweise hatte das Gericht u. a. ausgeführt:

#„Ausübung der Heilkunde nach § 1 Abs. 2 HeilprG ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche Heilbehandlungen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können ... Hieran gemessen stellen die Pulsund die Zungendiagnostik, die Akupunktur, die Akupressur und die Moxibustion, die Tuina-Massage und die Reflexzonen-Massage eine Ausübung der Heilkunde dar. Denn die Tätigkeiten sind auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen gerichtet und erfordern ärztliche Fachkenntnisse und/oder können gesundheitliche Schäden verursachen.“ 


Also was jetzt Deine Frage betrifft!
Ich nehme an, Du bist Masseur und kein Physiotherapeut...oder?


Also nur alleine für die Akupressur würde ich keinen HP machen!!!
Es sei denn Du arbeitest viel mit Kindern, sehr viel mit sensiblen Patienten, klar kann man natürlich die Akupressur mit in die Massagen einbauen, aber grundsätzlich macht man ganz andere Massagen, da man mit den Meridianen dann arbeitet, dann würde ich Dir auch raten eine TuiNa-Massage-Ausbildung zu machen oder gleich ganz die Akupunktur zu erlernen!

Wenn Du auch noch andere Methoden in Deiner Praxis anwenden möchtest, wie z.B. APM - Massage nach Penzel, Craniosakrale Osteopathie, Dorn/Breuss, TuiNa-Massagen, Shiatsu, ... dann wirst Du um einen HP nicht herumkommen!!! Du bekommst dadurch natürlich ein viel größeres Behandlungsspektrum!

Also das mal nur von meiner Seite, von dem was ich weiß und was ich Dir raten würde!!!


RE: Ausübung der Akupressur - SebstianUnger - 20.12.2017

(19.12.2017, 15:31)Birgit Kriener schrieb: Hallo Birgit, 

diese Gesetzespassagen sind mir durch die Google Recherche nun bekannt...


Wer Akupressur im Rahmen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) zu therapeutischen Zwecken anwendet, d. h. zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert beim Menschen, bedarf einer Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 HPG.

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten in dem Rechtsstreit mit einem Anwender von Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin, der weder Arzt noch Heilpraktiker war und stattdessen auf umfangreiche Ausbildungen an chinesischen Hochschulen verwiesen hatte, folgenden Leitsatz formuliert:

„Zur Ausübung von Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen- Massage und Moxibustion als therapeutischen Verfahren der TCM bedarf es einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, nach § 1 HeilprG (Heilpraktikererlaubnis). (Rn.42).“ 

Mit dieser Argumentation folgten die Richter einer Rechtssystematik, die eigentlich seit Langem gilt, aber trotzdem von einigen Anwendern immer wieder mal zu unterlaufen versucht wird. Diese „Kollegen“ scheuen sich wohl vor den Mühen, die Heilpraktikerprüfung abzulegen und die nicht geringen Anforderungen zu erfüllen. Dabei sind diese ja nur zum Schutz der Patienten so hoch – und die Patientengesundheit ist nun mal ohne Frage ein schützenswertes Gut!

Nachvollziehbarerweise hatte das Gericht u. a. ausgeführt:

#„Ausübung der Heilkunde nach § 1 Abs. 2 HeilprG ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche Heilbehandlungen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können ... Hieran gemessen stellen die Pulsund die Zungendiagnostik, die Akupunktur, die Akupressur und die Moxibustion, die Tuina-Massage und die Reflexzonen-Massage eine Ausübung der Heilkunde dar. Denn die Tätigkeiten sind auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen gerichtet und erfordern ärztliche Fachkenntnisse und/oder können gesundheitliche Schäden verursachen.“ 


Also was jetzt Deine Frage betrifft!
Ich nehme an, Du bist Masseur und kein Physiotherapeut...oder?

Ja, habe diverse Ausbildungen im Bereich Massage und manuelle Therapie, angefangen damit das ich Medical Fitness Coach bin, dann in mehreren Massagebereichen mich fortgebildet habe u.a. Triggerpoint . Dorn / Breuss, Basis Chiropraktik etc., dann durch "merkwürdige energetische" Erfahrungen den Weg zum Shiatsu gefolgt bin, welches ich bis zur Therapeutenausbildung bisher geschafft habe. Shiatsu "darf" ich bis zum ablegen der Heilprakikerprüfung auch "nur" als Entspanungsmethode anwenden. 


Also nur alleine für die Akupressur würde ich keinen HP machen!!!
Es sei denn Du arbeitest viel mit Kindern, sehr viel mit sensiblen Patienten, klar kann man natürlich die Akupressur mit in die Massagen einbauen, aber grundsätzlich macht man ganz andere Massagen, da man mit den Meridianen dann arbeitet, dann würde ich Dir auch raten eine TuiNa-Massage-Ausbildung zu machen oder gleich ganz die Akupunktur zu erlernen!

Nein ... da hast du Recht, "nur" für Akupressur werde ich sicherlich keinen Heilpraktiker machen ... der Weg geht schon dorthin, u.a. um endlich das bisher gelernte und auch das zukünftige "offiziell" anwenden zu dürfen. 

Wenn Du auch noch andere Methoden in Deiner Praxis anwenden möchtest, wie z.B. APM - Massage nach Penzel, Craniosakrale Osteopathie, Dorn/Breuss, TuiNa-Massagen, Shiatsu, ... dann wirst Du um einen HP nicht herumkommen!!! Du bekommst dadurch natürlich ein viel größeres Behandlungsspektrum!

Also das mal nur von meiner Seite, von dem was ich weiß und was ich Dir raten würde!!!

Frage ist gerade eher, wie muss ich mich formell aufstellen, um auch Akupressur mehr oder weniger vom "wording" anbieten zu dürfen. Ziel ist es erstmal mit dieser Technik Muskelverspannungen zu lösen und die TCM Lehre nicht als Heilkunde anzuwenden ... wie beim Shiatsu ... ;-) !!!



RE: Ausübung der Akupressur - Birgit Kriener - 20.12.2017

Frage ist gerade eher, wie muss ich mich formell aufstellen, um auch Akupressur mehr oder weniger vom "wording" anbieten zu dürfen. Ziel ist es erstmal mit dieser Technik Muskelverspannungen zu lösen und die TCM Lehre nicht als Heilkunde anzuwenden ... wie beim Shiatsu ... ;-) !!!

Tja Sebastian,

also ich weiß nicht wie Du die Akupressur vom "wording" anders anbieten könntest!

Weisst Du nur mal so, die Patienten kommen ja nicht, weil Du Akupressur auf Deiner Homepage stehen hast, sie kommen eher durch hören und weitersagen, also über eine gute Massage,.......!

Vielleicht fällt unserem Rechtsexperten Horst dazu noch was ein!

Mein Tipp:
Mach so schnell wie möglich Deinen HP, dann darfst Du Deine erlernten Methoden im vollen Umfange anwenden!
Kannst therapeutisch tätig werden,...

Sorry, mehr kann ich Dir nicht raten!!!


RE: Ausübung der Akupressur - Claudia Scholz - 20.12.2017

Hallo Sebastian 
Eigentlich darfst du ja Massagen zur Entspannung oder Prävention auch jetzt schon anbieten, aber da bewegst du dich meiner Meinung nach unter Umständen auf dünnem Eis  Blush
Wenn du da doch in die Therapie-Schiene rutschst und dir jemand Böses will, wärest du vorbestraft, was bedeutet, dass du dann deinen HP nicht mehr machen könntest, weil du dann einen Eintrag im Führungszeugnis hättest. 
Das wäre mir zu heikel und ich schließe mich deshalb Birgit an.
LG Claudia


RE: Ausübung der Akupressur - stephanme - 20.12.2017

Ich sehe das wie Claudia, dünnes Eis kann schnell brechen... und wie Birgit, die besten Kunden bekommt man ohne wording

... den Weg zum Shiatsu gefolgt bin, welches ich bis zur Therapeutenausbildung bisher geschafft habe. Shiatsu "darf" ich bis zum ablegen der Heilprakikerprüfung auch "nur" als Entspanungsmethode anwenden.

Du hast zwar ne Therapeutenausbidung gemacht, bist ohne HP kein Therapeut. Eigentlich darfst noch nicht mal das Wort Therapeut oder Therapie benutzen, egal wie die Ausbildung heisst, bist Du maximal ein "Praktiker". Enstpannungsmethode - wie Du es nennst - ist korrekt, Entspannungspraktik auch, Entspannungstherapie wäre falsch