guck mal hier, gab es schon mal einen Thread
vielleicht hilft dir das vorab schon mal weiter
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...Gutscheine
Ich handhabe es so, dass wenn ich in meinem Geschäft "Kosmetik und med. Fußpflege" einen
Gutschein verkaufe, dass er dann ins Einnahmenbuch geschrieben wird, weil es ja eine Einnahme
ist, wird der Gutschein dann eingelöst, meist zu einem späteren Zeitpunkt, wird entweder an diesem
Tag nix ins Kassenbuch eingetragen, weil der Gutschein genauso hoch ist wie die Behandlung.
Oder wenn der Betrag höher ist, als der WErt vom Gutschein, wird dann die Differenz eingetragen.
Wenn ich Gutscheine irgendwo von meiner Seite her an einen Partner abgebe zum Ausgeben an die Kunden,
wird nix verbucht. Kommt jetzt jemand und löst seinen z.B. 10,- Euro Gutschein von mir ein, dann wird der Betrag von der Behandlung abzgl. den 10,- Euro dann ins Kassenbuch eingetragen.
Also sprich die Behandlung kostet 99,- Euro minus 10,- Euro vom Gutschein, habe ich 89,- Euro eingenommen!
Ich hoffe es ist verständlich.
Ich geb dir den Tipp, wenn du Gutscheine von dir raus gibst, würde ich diese mit einem Zeitraum limitieren, also einzulösen innerhalb vom z.B. 01.09.17 bis 01.10.17, so bindest du die Leute und wenn sie Wert darauf legen, sollten sie ihn innerhalb dieser Zeit einlösen, sonst verfällt er.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Simone
