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Thema Gutscheine in der Praxis - SchrittfuerSchritt - 29.08.2017 Guten Tag zusammen, hoffentlich bin ich hier im richtigen Bereich... Es geht hier um das Thema Gutscheine in der Praxis. (Ich habe z. B. eine Tierphysiopraxis) Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass man als Heilpraktier, THP, etc. KEINE Gutscheine ausstellen darf. Stimmt das? Oder gibt es da nur gewisse Einschränkungen? Wenn man nun Gutscheine ausstellen darf, wie verbucht man die in seinen Ein- und Ausgaben? Zuerst ist es ja logisch eine Einnahme. Und wenn der Gutschein, dann eingelöst wird? Schreibt man eine Rechnung z. B. "Behandlung 50€ - Gutscheit 25€ = Gesamt 25€ zu zahlen"? Wie sieht es mit Gutscheinen aus, die man "verschenkt", z.B. bei Aktionen vom Fitnessstudio, wo man Gutscheine der örtlichen Firmen gewinnen kann oder als Weihnachtsaktion vom örtlichen Barf-Laden, der bei einer Einkaufssumme ab 50€ einen Gutschein von mir von 5-10€ mit gibt? Trägt man da vorab schon z. B. bei 5 Gutscheinen á 5€, die man abgibt"15.08.2017 Gutscheine - 25 €" und zieht sie dann später nochmal von dem Gesamtbetrag ab? Oder ziehe ich den Gutscheinbetrag erst dann ab, wenn er tatsächlich eingelöst wird? So viele Frage, ich hoffe, das ist IRGENDWIE verständlich ![]() RE: Thema Gutscheine in der Praxis - Simone K. Ammann - 29.08.2017 Guten Morgen Isabelle, guck mal hier, gab es schon mal einen Thread vielleicht hilft dir das vorab schon mal weiter http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/thread-25319.html?highlight=Gutscheine Ich handhabe es so, dass wenn ich in meinem Geschäft "Kosmetik und med. Fußpflege" einen Gutschein verkaufe, dass er dann ins Einnahmenbuch geschrieben wird, weil es ja eine Einnahme ist, wird der Gutschein dann eingelöst, meist zu einem späteren Zeitpunkt, wird entweder an diesem Tag nix ins Kassenbuch eingetragen, weil der Gutschein genauso hoch ist wie die Behandlung. Oder wenn der Betrag höher ist, als der WErt vom Gutschein, wird dann die Differenz eingetragen. Wenn ich Gutscheine irgendwo von meiner Seite her an einen Partner abgebe zum Ausgeben an die Kunden, wird nix verbucht. Kommt jetzt jemand und löst seinen z.B. 10,- Euro Gutschein von mir ein, dann wird der Betrag von der Behandlung abzgl. den 10,- Euro dann ins Kassenbuch eingetragen. Also sprich die Behandlung kostet 99,- Euro minus 10,- Euro vom Gutschein, habe ich 89,- Euro eingenommen! Ich hoffe es ist verständlich. Ich geb dir den Tipp, wenn du Gutscheine von dir raus gibst, würde ich diese mit einem Zeitraum limitieren, also einzulösen innerhalb vom z.B. 01.09.17 bis 01.10.17, so bindest du die Leute und wenn sie Wert darauf legen, sollten sie ihn innerhalb dieser Zeit einlösen, sonst verfällt er. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. RE: Thema Gutscheine in der Praxis - SchrittfuerSchritt - 29.08.2017 Super, du hast mir sehr weiter geholfen, DANKE! Ich schau jetzt auch mal in den anderen Thread rein ![]() |