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Nein es ist nur 1 Vereiterung, aber die Kollision war tatsächlich der Anfang der Geschichte, wie schon vermutet bestand anfangs tatsächlich 1 Erysipel obwohl es etwas untypisch war, keine scharf-flammenförmig begrenzte Rötung...(tja die Streptokokken sind halt zu faul gewesen im Lehrbuch nach zu schauen wie man sich amtsarztmäßig verhält...lach) und nach 3 Tagen Rötung So-Di, verwandelte sich das ganze bei unserem jungen Krankenpfleger vom Erysipel zum Abszeß....Wie sieht eure Th. aus ?
Damit der Abszeß schneller reift helfen feuchte, heisse Umschläge oder ein Kartoffelumschlag (Kartoffel weich kochen, in einen sauberen Waschlappen geben, Kartoffel etwas zerdrücken und auflegen so heiss wie man es verträgt).
Da hätt ich eine Frage, darf ich als Heilpraktiker Zugsalbe verordnen?
Zugsalbe wäre auch noch eine Möglichkeit, den Abszeß zum Reifen zu bringen.
Auf gar keine Fall daran rumdrücken.
Namaste
Andrea
Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)
Homöopathisch kann man Abzesse schnell und sicher zum Abheilen bringen.
Hab ich schon öfter bei meinen Tieren gemacht, immer mit sehr gutem Erfolg.
Je nach Größe dauert es ein bisschen aber bei kleineren geht das in drei oder vier Tagen.
Liebe Steffi,
da sind wir an einem ganz wichtigen Punkt angelangt. Du schreibst:
Eine Wundrose verursacht durch Streptococcus-pyogenes steht im § 24 unter Behandlungsverbot.
Die Frage zurück: Was steht denn diesbezüglich genau im § 24 IfSG (Ich glaube nämlich nicht, dass man das so ohne weiteres vom Erysipel sagen kann, obwohl manche Amtsärzte dies (irrtümlich?) so vertreten und es auch in manchen Büchern so steht.
Wo ist denn der Andreas - unser Rätselbetreuer - abgeblieben??
werde mich gleich Schlau machen. Jetzt wird es spannend!!
Steffi
OK Isolde,
Im § 34 Nr. 16 steht Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes Infektionen.
Da wir keinen Erregernachweis stellen dürfen, wissen wir auch nicht den Erreger des Erysipel.
Du bringst mich ganz durcheinander. Der § 24 (der den 34 beinhaltet) sagt aber aus, die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig ist .........nur Ärzten gestattet ist. Meinst du wegen übertragbar nicht gültig, da eine Wundrose nicht übertragbar ist? Wenn ich so überlege, stimmt es, die Wundrose gehört nicht dazu, weil sie nicht übertragbar ist. Im Gegensatz zu Scharlach. Was ist dann damit gemeint oder sonstige Streptococcus pyogenes Infektionen? Eine Streptococcen-Angina?
Hallo da bin ich wieder,war 4 Tage in Esslingen/Neckar zum arbeiten+gestern abend konnte ich nicht...sorry
Ja ich denke das ist mit Isoldes Kommentar gemeint "Übertragbar" denn sonst dürfte ich nicht mal 1 Pickel behandeln, das ist auch oft Strep.Pyo.(ohne Abstrich weiß ich es ja nicht) also wenn wir davon ausgehen das wir Lokalinfektionen ohne Übertragungsmöglichkeit behandeln dürfen (Schmier+Kontaktinfektion schliessen wir durch hyginisches Arbeiten aus...) dann waren die obigen Vorschläge gut z.B.Silicea homöopathisch,Kartoffelumschläge...dies bezieht sich ja alles auf den jetzt enstandenen Abszeß,das Erysipel ist inzwischen abgeklungen,hier wären kühlende Alkohol/Waser Umschläge möglich,früher im KH üblich RIVANOL-Umschläge,sahen safrangelb aus heute nicht mehr im Handel m.E. nach und durch LAVASEPT ersetzt,beide verschreibungspflichtig,allgemein Bein ruhig lagern+erhöht auf Kissen o.ä. in der Regel werden doch leider Antibiotika benötigt.
hier bei unserem Pat.wurde der Abszeß durch den Chirurg gespalten (in Kurznarkose) war doch etwas größer als hier im Bsp.erwähnt,anschleßend Einlegen 1 Gimmilasche zum Offenhalten der Wunde+2tgl Verbandswechsel...nach 4 ! war es endlich ok (die Narbe sieht man immer noch an meinem Bein ! Das war nämlich meine eigene Verletzung)
Vielen Dank fürs Miträtseln das nächste Rätsel kommt heute abend.....
Liebe Steffi, ich denke wir werden dieses Behandlungsverbot bei Gelegenheit mal in aller Ausführlichkeit diskutieren, da es sich um ein komplexes Gebiet handelt. Wir sollten das aber nicht an einer Stelle tun, an der man dieses interessante Thema nur schwer findet, sondern im Thread "Fragen zur Gesetzeskunde".
Jetzt schwingen wir uns hier aber erst einmal auf die Fernschüler ein, denn morgen früh beginnt der erste Kurs.
Lieber Andreas,
Dir vielen Dank für die Rätselbetreuung. Das ist ja sehr nett, dass Du Deinen eigenen Fallbericht zur Verfügung gestellt hast.
Eine kleine Frage habe ich aber noch zum Schluss: Hast Du denn Dein Bein fotografiert??? Wäre doch ein sehr interessantes Bild.
Hallo Isolde !
leider nein,es gibt kein Bild...ist ja auch schon ne Weile her, war 2001 und ich war in der chir.Praxis des ehem.Korker KH. dort wurden noch im alten OP-Saal ambulante OP´s 2xdie Wo.gemacht unterstützt durch einen Anästhesisten der seine "Heilkunde"imUmherziehen ausüben darf...