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Gefahr für die Volksgesundheit
#1
Hallo,

wie genau ist denn die Frage zu beantworten, bzw. wie kann man beweisen, dass man "keine Gefahr für die Volksgesundheit" ist?

...indem man Notfälle erkennen kann 
...dass man bei körperlichen Ursachen einen Arzt hinzuzieht / den Klienten überweist / ihn nur begleiten und nicht ursächlich behandeln darf
...dass man seinen eigenen Wirkungskreis als HPP also genau abgrenzen kann
...dass man eine Diagnose nach ICD-10 stellen kann

oder wie ist da die korrekte Antwort?

Danke Smile
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#2
finde ich schon sehr gut die antworten, vvlt noch ergänzend, nur therapiermethoden anwenden in denen msn ausreichend ausgebildet ist
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#3
Hallo Claudia,

ich würde hier noch die Gesetzeskunde und Pflichten zufügen.

Liebe Grüße
Susan
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#4
Hallo, ich zäume das Thema mal von einer anderen Seite auf. Die Frage, ob man "eine Gefahr für die Volksgesundheit" ist, liegt im Ermessen des jeweiligen Gesundheitsamtes. Immerhin sind die schriftlichen Überprüfungen (glaube von zwei abgesehen) in der BRD, bei allen GA gleich. Bei den mündlichen Überprüfungen ist das nicht so. Einige fragen quer durch die ICD 10, andere legen den Focus auf Gesetze oder bestimmte Störungsbilder und wiederum andere wollen ein tief greifendes Wissen über Therapiemethoden abfragen, deren Zugang uns als HPP so nicht möglich ist. Manche prüfen auf bestehen und andere eben nicht. Leider gibt es für die mündliche Überprüfung kein einheitliches Konzept. Was bleibt, ist, dass wir uns allumfassend und gut vorbereiten. Daher ist eine gute Schule, wie wir sie bei Isolde Richter haben, wichtig und sehr wertvoll. Auch vorab Informationen einholen, worauf unser GA sein Augenmerk legt. Das ist zumindest eine Orientierung, aber keine Garantie.
LG
Michael
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