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Danke, da habe ich mir die direkte Anwendung schon mal richtig erklärt. Ein direkt aufgelegter Salbenverband/Kräuterverband wäre somit auch zulässig?
Wie ist das im Falle des Heilpraktikers der Infusionen selbst hergestellt hat - darf man das? Fällt das nicht unter Arzneimittel herstellen, umpacken, abfüllen und ist von daher schon nicht erlaubt - also muss man rechtlich sicher quasi fertige Infusionen verwenden?
Hat noch jemand eine Idee was unter Auslagenersatz zu verstehen ist, also ein Beispiel?