Heilpraktikerschule Isolde Richter
Arzneimittelgesetz - Druckversion

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Arzneimittelgesetz - negromamba - 23.11.2016

Kann mir jemand ein paar Beispiele nennen zu "erlaub ist die direkte Herstellung zur direkten Verwendung"

und die Arzneimittel dürfen dabei allerdings nicht verkauft, sondern nur gegen Auslagenersatz abgegeben werden.

Vielen Dank


RE: Arzneimittelgesetz - alexandrama - 23.11.2016

Hallo Negromamba,
ich habe mir das zum Merken so aufgeschrieben:

Ein HP darf aufgrund AMG keine verschreibungspflichtigen Medis („Rp") verordnen, sondern nur:
o   freiverkäufliche AM (z.B. Tee) / § 44 AMG
o   apothekenpflichtige Medis (dürfen nur über Apo abgegeben werden)
Diese darf der HP direkt am Patienten anwenden und sie an ihn abgeben.
Er
kann also nur solche Medis verordnen, die Patient auch ohne ärztliche Verschreibung besorgen könnte.



Der HP darf selbst hergestellte AM, die keiner Herstellererlaubnis bedürfen (z.B. Eigenblut- oder Eigenurinpräparate) am Patienten anwenden, soweit er deren Herstellung vorab bei der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt hat; eine Abgabe für Anwendung zuhause ist aber nicht zulässig.

Vielleicht hilft es Dir.

VG, Alexandra


RE: Arzneimittelgesetz - negromamba - 24.11.2016

Danke, da habe ich mir die direkte Anwendung schon mal richtig erklärt. Ein direkt aufgelegter Salbenverband/Kräuterverband wäre somit auch zulässig?

Wie ist das im Falle des Heilpraktikers der Infusionen selbst hergestellt hat - darf man das? Fällt das nicht unter Arzneimittel herstellen, umpacken, abfüllen und ist von daher schon nicht erlaubt - also muss man rechtlich sicher quasi fertige Infusionen verwenden?

Hat noch jemand eine Idee was unter Auslagenersatz zu verstehen ist, also ein Beispiel?


RE: Arzneimittelgesetz - negromamba - 24.11.2016

ich hab dies in einer anderen Rubrik des Forums gefunden:
https://www.bdh-online.de/duerfen-heilpraktiker-verschreibungspflichtige-arzneimittel-verabreichen/
somit ist die Frage der direkten Verwendung für mich gut erklärt ... auch aus den Gründen der Haftung interessant, ich stelle ja etwas neues, nicht geprüftes her.

Somit bleibt noch die Frage was ist Auslagenersatz? (Beispiel)


RE: Arzneimittelgesetz - Horst - 25.11.2016

Hallo negromamba, hallo miteinander,

zur Frage, was ein Auslagenersatz sein könnte, nur ein paar Beispiele für Auslagen, die ein HP für die Herstellung und Anwendung eines selbst erzeugten Heilmittels haben kann:
Spritzen, Tupfer, Desinfektionsmittel, Kanülen u.ä.

GlG

Horst