Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf
#1
Wie bucht ihr denn die Privatentnahme von Medikamenten aus eurem Praxisbedarf?

Zum Beispiel:

Ich mache in meiner Praxis relativ viele Infusionen. Somit habe ich immer einen ordentlichen Bestand an 
Vitamin-C-Hochdosis, Pflüger-Milchsäure und anderen Injektionslösungen.

Jetzt "gönne" ich mir und meiner Familie auch bei Bedarf Infusionen. Wie bucht ihr denn die Entnahme aus eurem 
Bestand raus? Ich stelle mir privat bzw. meinem Mann ja keine Rechnung dafür. 
Es fällt doch irgendwann auf, wenn ich 50 Vit-C Hochdosis als Kosten verbucht habe, aber nur 30 an 
die Patienten verrechnet habe (Umsatz) und die restlichen 20 selbst verbraucht habe (Eigenbedarf).
Ist der Eigenbedarf dann auch (fiktiver) Umsatz?

Oder habe ich bei Silke Praxis-/Gebührenkurs nicht richtig aufgepasst? Angel  - Wie habt Ihr das gemacht?

Lieben Dank und herzliche Grüße, eure
Anja
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
Antworten Zitieren
#2
Liebe Anja,

sofern ich das aus meiner "Buchhalterinnenzeit" richtig erinnere, ja, es gibt ein Erlöskonto worauf der Eigenbedarf verbucht wird.

Heart lichen Gruß Irene
Der Weg ist das Ziel...........
Antworten Zitieren
#3
Du kannst schlicht dazu schreiben:
"ad usum proprium" , dann kann der Steuerberater das als Eigenbedarf/ Privatentnahme ausbuchen - kein Problem!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#4
super ihr beiden - vielen Dank.  Heart
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: