![]() |
Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf (/thread-19188.html) |
Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf - Anja Facchini - 04.05.2015 Wie bucht ihr denn die Privatentnahme von Medikamenten aus eurem Praxisbedarf? Zum Beispiel: Ich mache in meiner Praxis relativ viele Infusionen. Somit habe ich immer einen ordentlichen Bestand an Vitamin-C-Hochdosis, Pflüger-Milchsäure und anderen Injektionslösungen. Jetzt "gönne" ich mir und meiner Familie auch bei Bedarf Infusionen. Wie bucht ihr denn die Entnahme aus eurem Bestand raus? Ich stelle mir privat bzw. meinem Mann ja keine Rechnung dafür. Es fällt doch irgendwann auf, wenn ich 50 Vit-C Hochdosis als Kosten verbucht habe, aber nur 30 an die Patienten verrechnet habe (Umsatz) und die restlichen 20 selbst verbraucht habe (Eigenbedarf). Ist der Eigenbedarf dann auch (fiktiver) Umsatz? Oder habe ich bei Silke Praxis-/Gebührenkurs nicht richtig aufgepasst? ![]() Lieben Dank und herzliche Grüße, eure Anja RE: Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf - Irene Engel - 04.05.2015 Liebe Anja, sofern ich das aus meiner "Buchhalterinnenzeit" richtig erinnere, ja, es gibt ein Erlöskonto worauf der Eigenbedarf verbucht wird. ![]() RE: Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf - Silke Uhlendahl - 04.05.2015 Du kannst schlicht dazu schreiben: "ad usum proprium" , dann kann der Steuerberater das als Eigenbedarf/ Privatentnahme ausbuchen - kein Problem! RE: Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf - Anja Facchini - 04.05.2015 super ihr beiden - vielen Dank. ![]() |