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Frage an HPPs
#2
Hallo Andrea,

bin zwar kein HPP, erlaube mir dennoch zu antworten Undecided
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass grundsätzlich die Ordnungsbehörden bzw. die Polizei und ein Arzt dafür zuständig sind. Das bedeutet für mich, dass du z.B. das Ordnungsamt bzw. die Polizei informieren musst, die dann wiederum bei suizidalen Absichten einen Amtsarzt mitbringen müssen. Bevorzugt würde ich die Polizei informieren, den Sachverhalt schildern und die Polizei muss sich dann um einen Amtsarzt bemühen, die dann in Kenntnis der Lage verpflichtet sind schnell und ohne zeitliches Verzögern reagieren müssen!

Hier geht es um die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben, also um die Gefahrenabwehr und diese Aufgabe hat die Polizei.
LG
Thomas


Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)
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Nachrichten in diesem Thema
Frage an HPPs - von Andrea Kolmer - 04.12.2014, 15:55
RE: Frage an HPPs - von thomashe - 04.12.2014, 16:29
RE: Frage an HPPs - von Andrea Kolmer - 06.12.2014, 10:04
RE: Frage an HPPs - von PetraR - 06.12.2014, 10:48
RE: Frage an HPPs - von Savina Tilmann - 06.12.2014, 10:57

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