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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2014
- 4 K 2714/12.F -
Ein in Großbritannien ausgebildeter Chiropraktiker darf in Deutschland als HP tätig sein - ohne sich einer Kenntnisüberprüfung unterziehen zu müssen.
Der Kläger des vorliegenden Verfahrens hat nach dem Abitur von 1999 bis 2004 ein Vollzeitstudium in dem Fach "Chiropraktik" an einem britischen College of Chiropractic abgeschlossen. Er schloss dies mit einem Bachelorgrad ab und erhielt ein Jahr später den Mastertitel "Master of Science in Chiropractic Sciences".
Ausweislich der vorgelegten Bescheinigungen beinhaltet dieser Titel ein klinisches Praktikum von 30 Wochenstunden, während dessen er unter Anleitung von qualifizierten Krankenhausärzten Patienten begutachtete und behandelte. Der Kläger war darüber hinaus nach seiner Ausbildung ca. 7 Jahre als Vollzeitkraft in einer chiropraktischen Klinik in Großbritannien tätig. In diesem Zeitraum hat er mindestens 24.000 Patienten behandelt und ca. 2.000 neue Patienten einer gründlichen Untersuchung mit Diagnosestellung und Erstellung eines Behandlungsplans unterzogen.
Es gibt nun immer mehr HP eingeschränkt auf einen bestimmten Bereich:
HP - eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie
HP - eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
HP - eingeschränkt auf den Bereich Podologie (nicht in allen Bundesländern)
HP - eingeschränkt auf den Bereich Chiropraktik
Also er hat ja ein Studium der Chiropraktik abgelegt. Also wird er ja auf dem Gebiet etwas können. Wenn ich das aber richtig verstehe, darf er sich jetzt Heilpraktiker nennen, was meiner Meinung nach seinen Ausbildungsstand ja wiederum sprengt.
Ich finde schon dass er eine Berufserlaubnis haben sollte. Das ist oftmals echt problematisch wenn man ins Ausland geht oder aus dem Ausland kommt und dann da steht als hätte man im Leben nichts gelernt.
Aber er ist kein Heilpraktiker. Er ist Chiropraktiker. Das ist in meinen Augen nicht ok.
Hier muss eigentlich auf allen Gebieten eine bessere Regelung her. Eine Berufsausbildung sollte auch in anderen Ländern was zählen. So wie es ja jetzt diese Bachelorstudiengänge gibt, sollte es auch in anderen Berufen eine gewissen Einigung geben.
So wie ich das verstanden hab, hat er doch jetzt diese eingeschränkte Erlaubnis, oder?
Und Physiotherapeuten, die eine eingeschränkte Erlaubnis bekommen, die dürfen doch auch chiropraktisch arbeiten, oder nicht?
Und wenn die teilweise noch nicht mal eine Überprüfung machen müssen um die Erlaubnis zu bekommen, dann finde ich es nur o.k., wenn dieser Mann auch praktizieren darf.
Auf Nachfrage habe ich von meiner Physiotherapeutin die auch als Osteophatin eine Zulassung hat und vor kurzem ein Bachelor-Studium in Physiotherapie abgeschlossen hat und als Dozentin arbeitet erfahren,dass der sektionale HP. in Physiotherapie zum Teil an einem Wochenendseminar vermittelt wird und die Prüfung gleich beinhaltet!
Es geht ja darum das ein Physiotherapeut keine Diagnosen stellen darf und auf eine Verordnung vom Arzt angewiesen ist.
Oft ist es aber so dass der Physiotherapeut viel mehr von der speziellen Materie seines Berufes versteht als der Arzt.
Mit der HP-Zulassung ist er aus einer "Grauzone" raus und kann rechtssicher handeln.
Im Fall des vorgenannten Chiropraktikers sehe ich das genau so,da ich davon ausgehe das es sich um die eingeschränkte Erlaubnis handelt und der Mann nach der Beschreibung seinen Beruf beherrscht!
Hierzu fällt mir auch eine Frage ein zu was mich vor gut über einem Jahr so wunderte:
Also ich habe auch in einer HP-Schule eine Frau getroffen in einem HP-Vorbereitungskurs (ein Crashkurs kurz vorher, nicht viele Termine).
Sie hatte mit mir dann auch zeitgleich die Prüfung gemacht und wie ich bestanden. Sie wollte dann damit auch Akupunktur etc. machen, erzählte sie.
Sie war aber bereits vor dieser Prüfung schon tätig als Osteopathin. Konnte auch dann einiges zum Thema Bewegungsapparat natürlich gut beitragen und erzählte auch von ihren Patienten und Praxisfällen.
Ich hatte auch gedacht, dass man dazu vorher den HP haben muss. Also offenbar nicht?
Es wunderte mich damals schon etwas. War damals nicht dazu gekommen sie dazu zu fragen.
(05.08.2014, 10:18)werner schrieb: ,dass der sektionale HP. in Physiotherapie zum Teil an einem Wochenendseminar vermittelt wird und die Prüfung gleich beinhaltet!
Dann aber sicher schulintern, nehme ich an, und nicht vor dem Gesundheitsamt.
Dass das relativ schnell geht, kann ich mir schon vorstellen, denn in der Regel haben diese ja schon eine komplette Physio-Ausbildung hinter sich und müssen jetzt nur noch auf die HP-Prüfung vorbereitet werden.
Bei mir im Kurs war eine Physiotherapeutin, die hat aufgrund ihrer guten Ausbildung, die sie nachweisen konnte, den HP anerkannt bekommen, beschränkt auf ihr Gebiet.
Die hat keine zusätzliche Prüfung gemacht vor dem GA.
Die hat zwar mit mir dann noch den großen HP gemacht aber die Amtsärztin hat ihr nach der Prüfung gesagt, dass sie den nicht gebraucht hätte für ihre eingeschränkte Tätigkeit, die sie machen will.
Hat sie mir vorher nicht geglaubt, aber dann hatte sie es schwarz auf weiß.
Das ist aber bundeslandabhängig soweit ich das mitbekommen habe.