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Dürfen HP Krankschreibungen für Schulen ausfertigen
#1
Hallo miteinander,
vor Kurzem wurde die Themafrage angesprochen.
Hierauf kann man kaum eine allgemein gültige Antwort geben, das das Schulrecht Sache der Bundesländer ist, und jedes Bundesland ein eigenes Schulrecht hat, in dem hierzu ein gewisser Rahmen gesteckt wir. Innerhalb dieses Rahmens erstellt sich jede Schule hierzu eigene Hausregeln.
Gemeinsamer Rahmen ist hier in allen Bundesländern die allgemeine Schulpflicht, die auch eine Teilnahmepflicht z.B. am Unterricht beinhaltet. Von dieser Teilnahmepflicht kann die Schule im Einzelfall befreien, wenn ein Grund hierzu vorliegt. Einer der Gründe ist sicherlich der Krankheitsfall eines Schülers.
Hierzu ist ein "Antrag" auf Befreiung erforderlich, der bei minderjährigen vom Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen Schülern von diesem selbst zu stellen ist (allgemein als "Entschuldigungsschreiben" benannt).
Die Entscheidung trifft je nach den Hausregeln der Schule und je nach - voraussichtlicher - Länge der Krankheit der Klassenlehrer oder die Schulleitung. Die "Entschuldigung" muss aber nachvollziehbar begründet sein. Bei kurzer Fehlzeit reicht meist der telefonische oder schriftliche Hinweis des Erziehungsberechtigten "mein Kind ist voraussichtlich bis Mittwoch krank" aus. Bei längerer Krankheit oder bei verdächtigen Krankheitszeiten (vor oder nach den Ferien, oder Klassenarbeit) muss die Entschuldigung meist besser begründet werden. Hierzu kann auch eine Bescheinigung eines HP über die Krankheitsdauer hilfreich sein. Ob diese dann ausreicht, muss die Schule entscheiden. Bei Fehlzeiten > 2 Wochen muss meistens die Schulleitung entscheiden, die dann auch die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder sogar eines Amtsarztes verlangen kann. Hier sollte sich der Patient/Erziehungsberechtigte bei der ersten (mündlichen) Entschuldigung bei der Schule informieren.

Da hier je nach Schule und Bundesland eine breite Vielfalt möglich ist, wäre es einmal interessant, ob hier im Forum von eigene Erfahrungen berichtet werden kann.

Liebe Grüße Horst
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