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kann mir jemand sagen, ob ich meine Therapiekenntnisse als HPA (Untersuchungsmethoden, Injektionen, Infusionen geben)
a) in der Familie und
b) bei Freunden und Bekannten anwenden darf?
In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung bzw. in welchem Paragraphen kann ich es finden? Ich würde mich freuen, wenn wenn mir jemand genaue Hinweise dazu geben könnte
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Picksen, stechen, schneiden gehört zur Körperverletzung.
Warum Ärzte oder HP´s das dann trotzdem dürfen schau mal ins Wikipedia unter Körperverletzung. Recht weit unten ist das mal kurz erklärt.
LG Anja
Patenkind von Patrizia
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
was für Untersuchungsmethoden schweben dir denn vor???
Palpieren und Auskultieren und so,ist ja kein Thema....zu Übungszwecken.
Anja,ich darf aber doch bei Familienmitgliedern und Freunden,soweit sie damit einverstanden sind,Blutabnehmen zu Übungszwecken. Da mache ich mich doch nicht strafbar.
Was mir hier etwas aufstösst ist der Ausdruck Therapiekentnisse. Therapieren dürfen nur Ärzte und HP´s.
Anja,ich darf aber doch bei Familienmitgliedern und Freunden,soweit sie damit einverstanden sind,Blutabnehmen zu Übungszwecken. Da mache ich mich doch nicht strafbar.
...
Ähm , nur mal theoretisch gesprochen, rein theoretisch.
Schau mal Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. .."
Möchtest Du deinen Familienangehörigen und deinen Freunden diese Grundrecht aberkennen.
Oder sind sie gegen groben Unfug versichert.
Und dann dürfen wir natürlich das HP-Gesetz § 5 vergessen.
Aber ich weiß auch, zum Üben brauchen wir "Opfer".
LG Anja
Patenkind von Patrizia
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
Nein,es geht ja auch beim üben nur mit Einverständnis
Und wenn das verwehrt wird,dann geht da nichts in der Richtung.
Ich weiss nur nicht wie das ist,wenn ich Therapiekenntnisse erlernt habe.....nehmen wir mal an,ich habe in einem Kurs quaddeln gelernt.Da hantiere ich ja mit Medikamenten. Und das kann Folgen haben,die nicht abzusehen sind .
Tonja,möchtest du denn üben oder möchtest du die Kentnisse anwenden um Beschwerden zu lindern? Und wenn ja,was genau schwebt dir denn da vor.?
Liebe Grüße
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)