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Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden
#17
Ich bin ja auch schon eine Weile Heilpraktikerin und auch ich kann euch sagen, so wie schon Isolde es beschrieben hat, es war zu jeder Zeit immer mal wieder in der einen oder anderen Form ein Thema und das seit 1939.

Zitat:Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz verkündet, damals mit dem Ziel, das keine neuen HeilpraktikerInnen mehr ausgebildet werden dürfen. 1943 erfolgte das Verbot von Fachfortbildungen für Heilpraktiker/innen, das Aus- und Fortbildungsverbot wurde erst in den 50er Jahren in der BRD aufgehoben. In der DDR durften nur HeilpraktikerInnen praktizieren, die bereits vor 1945 zugelassen worden war.

→1989 gab es in der ehemaligen DDR nur noch 11 HPs!

Quelle: Skript "Frauenheilkunde - von der Antike zur Gender Medicine" Silke Uhlendahl

In der DDR wäre es beinahe geglückt! Das ist auch der Grund, warum in einigen Regionen die Akzeptanz für den HP erst in den letzten Jahren gewachsen ist!

Bis heute haben wir unseren wunderbaren Beruf erhalten können und auch als das was er ist - ein sehr ungeregelter Beruf.

Bestrebungen, die Ausbildungsqualität zu verbessern finde ich sehr gut - ABER ich wünsche mir das WIR Heilpraktiker/innen das INTERN machen und nicht warten, bis das von AUSSEN (via Gesetz) vorgeschrieben wird - da ist der BDH Verband vorbildlich!

Wenn ich die Forderungen der Petition lese, denke ich für mich na gut, kann ich alles vorweisen und noch mehr, aber es gibt auch gute Heilpraktiker ohne Abitur, ohne mehrjährige Tätigkeit in Klinik und Praxis in der EBM - das würde Kollegen ausschließen, die sich eher spät berufen fühlen. Wer kann, will möchte in der Lebensmitte noch erst 3 Jahre Abitur machen, dann noch 1 Jahr Krankenpflegehelfer werden und zusätzlich die HP Ausbildung machen - das lässt sich dann nur noch erreichen, wenn man entsprechend vermögend ist....und ob das eine gute Selektion wäre, wäge ich zu bezweifeln.

Was ich wichtig finde, damit wir als Heilpraktiker/innen auch auf Augenhöhe mit den Ärzten sprechen können und (ich sehe Ärzte als Kollegen) ernst genommen werden, sollten wir uns auch ein wenig in der EBM auskennen, ein wenig Pharmakologie, ein paar Leitlinien kennen, Befunde verstehen und lesen und auch eigene Befunde in der Fachsprache erstellen können.

Sollte es dennoch jemals eine Veränderung geben, dann wird es für alle praktizierenden HPs den "Bestandschutz" geben, wenn entsprechende Auflagen erfüllt sind, die dann vorgegeben werden. Und es wird Fristen geben, während derer man auch noch Überprüfungen ablegen können wird.

Die größere Gefahr für den Berufstand sehe ich in der scheibchenweisen Reduktion gewisser Kompetenzen (in der Regel wird das via AMG geregelt) wie vor ein paar Jahren die Problematik der Verschreibungspflicht von Lokalanästhetika (Procain/Lidocain) außerhalb von i.c. Applikation. Die klassische Neuraltherapie nach Huneke mit tiefen Infiltrationen und Blockaden mit Procain sind HPs nicht mehr in dieser Form möglich....

Fazit: lernt alle schön weiter in eurem Tempo für euren Traum Heilpraktiker/Heilpraktikerin zu sein!

Allen VIEL ERFOLG Heart



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Nachrichten in diesem Thema
RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - von Silke Uhlendahl - 15.11.2012, 08:35

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