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In der Praxis sieht das bei mir z.Zt. so aus, dass ich eine 30ml einnahmefertige Mischung dem Patienten mitgebe, die ihm für einige Wochen reicht, eher selten, dass jemand noch einen Nachschlag verlangt. Steuerlich eingebettet ist das ganze in einen angemeldeten Handel. (Siehe Isoldes Beitrag)
Diese Art ist wirklich nur begleitend, zur Unterstützung der eigentlichen Therapie. Warum ich niemanden in die Apotheke schicke ist nur aus dem Grund, weil ich meine, dass niemand maschinell hergestellte Bachblüten nehmen braucht, welche evtl. noch schlecht verdünnt wurden, und soweit ich weiss ist das oft der Fall bei den Marken aus der Apotheke, jedenfalls vor 5-10 Jahren war es wohl so. Ich weiss allerdings nicht ob es aktuell immer noch so ist.
Dieser Ablauf hat sich so eingebürgert bei uns, und ich sehe im Moment keine akute Gefahr.