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Abrechnung Paare als Therapie oder Beratung
#1
Hallo Zusammen,

ich frage mich gerade, ob man Paartherapie auch als HPP ohne Mehrwertsteuerpflicht abrechnen kann - welche Vorraussetzungen müssen da gegeben sein? - muss einer der Partner:innen eine Diagnose haben oder beide? Huh

Oder ist die Zusammenarbeit mit Paaren grundsätzlich als Beratung anzusehen und somit mehrwertsteuerpflichtig (sofern man nicht mehr als Kleinunternehmen läuft)?

Ganz lieben Dank für Eure Rückmeldung und liebe Grüße
Anna
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#2
Hallo Anna,

wenn es eine THERAPIE ist dann gehört es zur HEILBEHANDLUNG und jede/r hat eine eigene Diagnose und Therapie, die jedoch gemeinsam stattfinden kann.

Wenn es eine EHE- oder PAARBERATUNG ist und es um die Lebenssituationen oder Konflikte usw. geht gehört das zur Tätigkeit außerhalb der Heilbehandlung und damit auch der Umsatzsteuerpflicht ( bzw dem gewerblichen Teil bei Kleinunternehmen.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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