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(02.09.2010, 09:36)alinawaning schrieb: Also darf ich als Psychologischer Berater keine Depressionen oder Burnout behandeln als HPP schon.
Das ist richtig. Aber es gilt folgendes zu bedenken:
Nehmen wir als Beispiel die Depression.
Eine leichte depressive Verstimmung (z. B. infolge eines Arbeitsplatzverlustes), so wie sie viele auch schon an sich erlebt haben, besitzt keinen Krankheitswert und darf auch von einem Lebensberater behandelt werden.
Eine ausgeprägtere Depression (z.B. infolge eines Todesfalles des Ehepartners oder eines Kindes) dürfte von einem HPP behandelt werden, wobei schon im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Depression so schwer ist, dass der Betroffene an einen Dipl. Psychologen verwiesen werden muss.
Eine stäkste Depression psychotischen Ausmaßes (geht oft mit Schuldwahn einher) muss auf jeden Fall von einem Psychiater behandelt werden, da hier verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.
Wer im Einzelfall behandeln darf, hängt also von der Stärke der Störung (Krankheit) ab.