Heilpraktikerschule Isolde Richter

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Ich stehe gerade aufm Schlauch. Wer kann mir mal den Unterschied zwischen Psychologischen Berater/in und dem kleinen HP erklären. Gibt es eine differenzierte Gesetzliche Seite? Was darf der eine, was der andere nicht darf? [Bild: a020.gif]
Hallo Alina,

der Gegriff "Psychologischer Berater" ist nicht geschützt, das heißt, dass sich im Prinzip jeder so nennen kann, unabhängig von der Ausbildung.
Kleiner HP, also HP im Bereich der Psychotherapie darf sich nur derjenige nennen, der auch die Prüfung als kleiner HP vor dem Gesundheitsamt bestanden hat.

Die Kosten für eine Beratung werden von den Kassen meines Wissens wenn überhaupt nur beim "kleinen HP" übernommen, der Psychologische Berater hat es da weitaus schwerer.

liebe Grüße
Kristina
Hallöchen,

soweit ich weiß, darf ein Psychologischer Berater, genau wie der Gesundheitsberater, nur beraten (wie der Name schon sagt). Der HP und HPP ist nicht nur beratend sondern auch therapeutisch tätig.
(01.09.2010, 19:24)Kristina schrieb: [ -> ]der Gegriff "Psychologischer Berater" ist nicht geschützt, das heißt, dass sich im Prinzip jeder so nennen kann, unabhängig von der Ausbildung.

Heißt das, ich kann als gelernter Kaufmann und Hilfsarbeiter im Logistikbereich als psychologischer Berater tätig werden, ohne dass ich eine entsprechende Qualifikation habe?
Hallo Thorsten,

Genau das heißt das!
Allerdings würde ich das aus "Sorgfaltspflicht" einfach so nicht machen und mich entsprechend ( Selbststudium, Ausbildung ) weiterbilden.
Genauso darf sich übrigens auch jeder Lebensbrater nennen.

Inhaltlich sind "Psychologischer Berater" und kleiner HP dasselbe.
Der Psychologische Berater darf jedoch nur "psychisch Gesunde" betreuen, der kleine HP darf auch psychisch Kranke behandeln, darf aber keine Psychopharmaka verschreiben.

liebe Grüße
Kristina
Zitat:Inhaltlich sind "Psychologischer Berater" und kleiner HP dasselbe.

Das ist meines Wissens so nicht richtig ein Psychologischer Berater darf beraten, coachen usw. aber nicht therapeutisch tätig werden, was der HPP widerum darf.
Hallo,

ja wie alle Vorredner schon gesagt haben..Psychologischer Berater..nur beratend und privat abrechnend. Er darf eben im Gegensatz zu HP-Psychotherapie keine psychischen Erkrankungen behandeln. Aber er hat trotzdem ein breites Betätigungsfeld als Berater bei: Erziehungs.-Ehe.-Beziehungsproblemen, Lebenskrisen, Selbstheilungskräfte aktivieren, Stressbewältigungstraining (aber nicht, wenn Stress als Krankheit diagnostiziert wurde), Mentales Coaching, Nachhilfe bei Lernschwierigkeiten, Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Hypnose und andere Entspannungstechniken, Astrologie (Astrologischer Berater), sogenannter Heiler u.u.und.
Man kann also auch so ohne den HP gutes Geld verdienen; sein Auskommen haben. Ich kenne einige Psychologische Berater, die die Prüfung als HP-Psychotherapie nicht bestanden haben.
Sie beraten Menschen in Lebenskrisen und das scheint ein gutes "Geschäft" zu sein. Wie gesagt: der Begriff ist nicht geschützt und es kann sich jeder so nennen. Aber auch hier setzt sich nur Qualität durch.

Fazit: HP-Psychotherapie dürfen Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln (aber auch hier gibt es nach dem HP-Gesetz Beschränkungen) und Psychologische Berater dürfen "gesunde" Menschen in Lebenskrisen beraten.

Heart Grüße
Ralph
Ich danke Euch Ihr lieben. Jetzt wird mir einiges klarer. Also darf ich als Psychologischer Berater keine Depressionen oder Burnout behandeln als HPP schon. [Bild: a020.gif]
(01.09.2010, 21:03)Kristina schrieb: [ -> ]Allerdings würde ich das aus "Sorgfaltspflicht" einfach so nicht machen und mich entsprechend ( Selbststudium, Ausbildung ) weiterbilden.

So sieht es leider sicher nicht jeder. Es gibt leider überall schwarze Schafe. Dodgy
(02.09.2010, 09:36)alinawaning schrieb: [ -> ]Also darf ich als Psychologischer Berater keine Depressionen oder Burnout behandeln als HPP schon.

Das ist richtig. Aber es gilt folgendes zu bedenken:
Nehmen wir als Beispiel die Depression.

Eine leichte depressive Verstimmung (z. B. infolge eines Arbeitsplatzverlustes), so wie sie viele auch schon an sich erlebt haben, besitzt keinen Krankheitswert und darf auch von einem Lebensberater behandelt werden.

Eine ausgeprägtere Depression (z.B. infolge eines Todesfalles des Ehepartners oder eines Kindes) dürfte von einem HPP behandelt werden, wobei schon im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Depression so schwer ist, dass der Betroffene an einen Dipl. Psychologen verwiesen werden muss.

Eine stäkste Depression psychotischen Ausmaßes (geht oft mit Schuldwahn einher) muss auf jeden Fall von einem Psychiater behandelt werden, da hier verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen.

Wer im Einzelfall behandeln darf, hängt also von der Stärke der Störung (Krankheit) ab.

Falls noch Fragen offen sind, bitte stellen!!!
Vielen Dank Liebe Isolde!!!
Das Beispiel mit der Depression in verschiedenen "Schweregraden" war eine tolle Präzisierung!
Ich liebe es, die Beiträge hier im Forum zu lesen, ich lerne dauernd was dazu. Smile Smile Smile