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Kennt sich jemand mit Praxis-Mietverträgen aus?
#1
Hallo zusammen,

hat zufällig jemand von euch Erfahrungen mit Praxis-Mietverträgen?

Ich habe den Entwurf des Praxismietvertrages bekommen und da ist doch der eine oder
andere Passus, mit dem ich mich nicht so wohlfühle...

"Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass Reparaturen an den vermieteten Räumen
bis zu einem anteiligen Betrag von 100 € netto in jedem Einzelfall zulasten des Mieters gehen, pro
Kalenderjahr höchstens aber 10% der Jahresnettomiete.

Hierunter fallen insbesondere Reparaturen von Lampen, Küchengeräten, Türen, Rollläden, sanitären
Einrichtungen sowie dem Durchlauferhitzer. Zerbrochene Glasscheiben sind voll zu ersetzen."

Das ist ja alles nicht neuwertig, d.h. wenn jetzt einen Monat nach meinem Einzug der Rollladen kaputt geht,
dann ist das ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht meine Schuld. Dann muss ich aber dafür aufkommen.
Ist das normal, dass das so gehandhabt wird?

"Dem Vermieter und/oder dessen Beauftragten ist während der Arbeitszeiten des Mieters der Zutritt zu den
vermieteten Räumlichkeiten zur Prüfung des Zustandes oder aus anderen berechtigten Anlässen (z.B. Durchführung von Reparatur-
oder Wartungsarbeiten, etc.) gestattet."

Das bedeutet ja, dass der Vermieter jederzeit einfach reinkommen darf, um mal eben den Zustand zu überprüfen.
Auch wenn ich gerade mitten in der Behandlung bin, das kann ich so nicht unterschreiben.

Über euer Feedback würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Helena

Der Mensch kann Wunder nur erleben, wenn er bereit ist,
sein Herz und seine Augen dafür zu öffnen. (Augustinus)
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Nachrichten in diesem Thema
Kennt sich jemand mit Praxis-Mietverträgen aus? - von helena1 - 16.03.2021, 22:04

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