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ich hab mal in meinem Bekanntenkreis unter den privat Versicherten gefragt, weil ich die Frage auch interessant finde. Also die Verlängerungsmöglichkeit gibt's wohl auch bei (einzelnen?) PKVs, zumindest war das noch vor einigen Jahren so. Den Antrag auf Verlängerung der Therapie stellt dann – ebenso wie den ursprünglichen Antrag auf Kostenübernahme – der Therapeut für die versicherte Person.
Ich habe eben auch mal in meinem Vertrag geschaut (bin zufällig auch privat versichert). Da steht nichts von einer festen Stundenzahl für psychotherapeutische Behandlungen drin. Es gibt da also keine Begrenzung. Ich habe diesen Vertrag allerdings auch schon ewig. Mag sein, dass neuere Verträge (eventuell auch je nach Tarif) da anderes beinhalten.
Fazit: Ist wohl so, dass auch dieses Thema mal wieder von PKV zu PKV unterschiedlich gehandhabt wird. Im Zweifelsfall die Patientin vorschicken, damit sie bei ihrer PKV nachfragt, was die genau benötigen, um den Antrag zügig bearbeiten zu können.