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HP und Psychischer Berater - Abrechnung - Infos
#5
(08.01.2019, 09:01)knuffinger schrieb:
(07.01.2019, 20:04)sandragi schrieb: Hallo zusammen,

ich bin Heilpraktikerin (keine Heilpraktikerin Psych) und habe die Absicht den Psychologischen Berater zu machen und anschliessend den Burn-Out-Therapeut.

Ich hätte folgende Fragen, die mir zur Entscheiung den Kurs PB zu buchen erleichtern sollenSmile
 
- darf man als Heilpraktiker mit dem PB (mit Zertifikat) den Namen "Psychotherapeutische Beratung" anbieten bzw. dies auch so zu benennen? Bzw. gibt es Alternativen die man als Bezeichnung anbieten kann? Mir gefällt der Name : Psychologischer Berater nicht und Lebensberater noch weniger. Sad

- ganz wichtig wäre mir : Kann ich als HP die Psychotherapeutischen Beratungstermine meiner Patienten über GebüH abrechnen? Im GebüH gibt es nämlich nur : Abrechnungsnummer 19.1-19.5 - Psychotherapie 30 min, 1 Std, Psychotherapeutischer Befund, Psychotherapeutisches Gutachen, Psychologische Exploration. Ich darf ja den Psychologischen Berater auch nicht als "Psychotherapie" anbieten, aber dann "Psychotherapie 1 std" abrechnen? Oder soll man das dann als Nr. 4 - Eingehende Beratung abrechnen? Das kann doch auch nicht sein oder?

Gibt es unter euch evtl. auch jemanden der HP ist und unter anderem psychisch arbeitet? 

Nicht dass ich nacher die relativ große Ausbildung zum Psychologischen Berater mache und ich darf es dann später nicht als HP abrechnen und muss ein Gewerbe anmelden mit Umsatzsteuer und das getrennt von meiner Naturheilpraxis handhaben.

Ich wäre Euch sehr dankbar und freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße
Sandra
Hallo Sandra,

ich bin noch mit em "A" versehen und kein Rechtsexperte, aber du bist doch HP und hast eine Heilerlaubnis und darfst therapieren..... darfst du dann nicht auch Psychotherapie als "großer" HP abrechnen und leisten?
Ich meine das so in den letzten Jahren verstanden zu haben....
Aber wenn du pathologische Uraschen in der Psyche behandeln willst, solltest du definitiv den HPP Kurs machen.... das Wissen kannst du dann ja auch ohne Prüfung anwenden als "großer" HP
Für Beratung brauchst du keinen Kurs auch wenn cih ihn wärmstens aus eigner Erfahrung empfehlen kann.


Hallo Heinz, 

ich danke Dir für dein Feedback! Das "A" fällt bei Dir sicherlich auch bald weg top Die wesentliche Frage ist einfach ob ich eine psychologische Beratung als HP über GebüH abrechnen darf und mit welcher Nummer. Ich liebäugle ja mit der Psychologische Exploration 19.5. 
Laut Schule darf ich auch keine "Psycho-Therapie" anbieten. Und ein HPP darf sich ja auch nicht Psycho-Therapeut nennen. Nun wundert es mich, dass es als Abrechnung im GebüH "Psychotherapie" gibt...Ich würde gerne meine Patienten u.a. psychologisch beratend nur wenn ich die Ausbildung als PB mache (ist ja auch eine finanzielle Frage!) und nachher nicht als HP abrechnen darf - nur über Gewerbe mit Umsatzsteuer, dann macht das wenig Sinn.
Ich hoffe ich konnte etwas mehr Licht in meine Frage bringen.
Liebe Grüße Sandra 
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Nachrichten in diesem Thema
RE: HP und Psychischer Berater - Abrechnung - Infos - von sandragi - 08.01.2019, 09:38

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