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29.10.2018, 11:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2018, 12:37 von Marlene Furtwängler.)
Liebe Gini, Dankeschön für deine Frage.
Prüfungsmodus on:
Die Mundhöhle beginnt nach den Lippen und endet hinter dem weichen Gaumen. Es dürfen keine Erkrankungen auch keine Aphten in der Mundhöhle behandelt werden.
Was allerdings immer wieder zu Verunsicherungen führt, ist die Frage, ob man den Mundraum untersuchen darf.
Man dürfte natürlich durch den Mund in den Rachen schauen und muss dazu vielleicht die Zunge mit einem Spatel runterdrücken oder auch mit einem Papier umfassen und ein Stück vorziehen beim Kehlkopfspiegeln.
Wenn der Patient allerdings irgendeine Erkrankung in der Mundhöhle hat z.B. Aphten, dürfte man sich nur davon vergewissern, dass er den Weg bis zum Zahnarzt schafft. Dass also keine lebensbedrohliche Situation vorliegt und man erste Hilfe leisten müsste.
Außerdem unterliegt man natürlich der Sorgfaltspflicht, wenn man bei Eisenmangel auch die Mundhöhle inspiziert, ob sich der Mangel dort schon manifestiert hat. Hierbei geht es ja nicht primär um die Erkrankung der Mundhöhle, sondern um die genaue Dokumentation des Ausmaßes eines beispielsweise Eisenmangels.
Prüfungsmodus off....you know?? ich kann die off Version hier natürlich nicht so teilen im öffentlichen Bereich