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Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Horst als Moderator,
zwei Jahre nach meiner HP-Prüfung und Mitarbeit in einer anderen Praxis ist es nun soweit: zum 1.1.18 will ich selbständig loslegen, und so wie es aussieht, wird das in einer waschechten Landpraxis (nördlichstes Potsdam) der Fall sein. Da die nächste Apotheke ziemlich weit weg ist und ich ja geschickterweise hier an der IR-HP-Schule den Kurs und anschließend vor der IHK die Prüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln gemacht habe, bietet es sich natürlich an in der Praxis die gängigsten Mittelchen mit denen ich ohnehin gerne arbeite auch direkt zum Kauf anzubieten. Dann müssen die Patienten nicht noch alle die 8 km in die nächste Apotheke fahren.
Ich hab an verschiedenen Stellen immer mal wieder was davon gelesen, dass das aber nicht in den gleichen Räumlichkeiten stattfinden darf - wo finde ich die genauen Regelungen dazu? Dass das als extra Gewerbe mit Anmeldung und allem Pipapo laufen muss, ist klar.
Und: wir bekommen ja bei Direktbezug vom Hersteller Therapeutenrabatte - und die Preislisten aus denen hervorgeht, was die Apotheken am Ende für das Mittel nehmen. Bin ich dann frei in der Preisgestaltung und kann aus sozialen Gründen dann Mittel auch mal zum reinen Therapeutenpreis weitergeben? Die Onlineapotheken gestalten ja auch ziemlich freie Preise...
Ich hab weder hier noch im Sachkunde-Forum eine ähnliche Frage gefunden und hoffe, Ihr habt sachdienliche Hinweise. :-)