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(01.12.2016, 18:58)Birgit Ma schrieb: Mein Verdacht des Typhus hat sich durch Leukopenie, Eosinopenie und grauer Zunge + Fleck am Rumpf weiter verhärtet.
Mit diesem Verdacht würde ich ihn zum Arzt verweisen.
Dieser muss dann nach Erregernachweis melden.
Da er Koch ist, sollte er tatsächlich nicht mehr arbeiten, weil er den Erreger wohl noch ausscheiden wird und dies übertragbar ist.
Bin gespannt
Birgit
Auch WIR als HP müssten schon bei Verdacht auf Typhus abdominalis nach §§8 und 6 IfSG melden!!!
Liebe Petra,
danke für den Hinweis, bisher habe ich IfK abgewählt, muss mich jetzt im Zuge der Prüfungsvorbereitung damit genauer beschäftigen.
LG
Birgit
Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel!