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nur ne kurze Info/Frage.
Das Heilpraktikergesetz wurde nicht geändert aber dafür hat es die Durchführungsverordnung in sich. Mir fiel vor zwei Tagen beim Durchstöbern der Gesetze auf, daß sich hier was geändert hatte. Es gibt jetzt wieder einen " befüllten Paragraph 2, Absatz h. Darin wird die Zulassung nicht erteilt für Bewerber bei denen klar erkennbar ist , daß der Beruf des Heilpraktikers neben einem anderen Beruf ausgeübt werden soll. Zudem wurde die Zulassung nur noch für deutsche Staatsbürger beschränkt. Wenn das keine Änderungen sind. Wie seht Ihr das. Falls das wirklich so praktiziert wird, kann ich es am Ende meiner Schulzeit stecken. Ich bin Österreicher , hier geboren, aufgewachsen hier lebend. LG Oli
wow, das habe ich noch gar nicht gewusst. Ich finde auch, dass dies teils gravierende Änderungen sind.
Wobei ich beim Stöbern gefunden habe:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 2 Abs. 1 GG (100-1) unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 10.5.1988 I 1587 (1 BvR 482/84)