es ist wieder einmal soweit: Es gibt einen neuen Vorstoß zur Änderung einiger Regelungen des Heilpraktikerrechtes ( HeilprG, 1.DVO, Bundesleitlinien für die HP-Zulasungsüberprüfung).
Waren es bislang hauptsächlich einige Bundesländer, die eine Neuregelung des HP-Rechtes anstrebten, so gibt es jetzt auch auf Bundesebene einen entsprechenden Vorstoß: So gibt es einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, im Rahmen des "Dritten PflegestärkungsGesetzes - PSG III" auch das HeilprG zu Ändern. Sicherlich sollte man als HP(P) und verstärkt auch als HP-Anwärter diese Entwicklung interessiert beobachten, denn es gibt bei Gesetzgebungsverfahren des öfteren überraschende und vorher garnicht absehbare Entwicklungen.
Doch vorerst ist keinerlei Aufregung gerechtfertigt.
Der aktuelle Änderungsvorschlag zielt auf eine stärkere Bundeseinheitlichkeit sowohl des Überprüfungs/Ausbildungsstoffes (Lernzielkatalog) , als auch des Überprüfungsverfahrens. Beides wäre gerade für HP-Anwärter von großem Vorteil.
So sollen entsprechende Richtlinien des Bundes für einen Lernzielkatalog und für das Überprüfungsverfahren bundeseinheitlich neu erstellt werden. Die bisherigen Leitlinien des Bundes (1992) sind mittlerweile etwas angestaubt und dienten hauptsächlich als Anstoß für die Bundesländer, entsprechende eigene Richtlinien zu entwickeln. Das haben die Bundesländer dann auch gemacht und ihre eigenen HP-Richtlinien auch nach und nach (manchmal sehr nach) der jeweiligen Rechtsprechung angepasst.
Da die nun angestrebte Bundes-Leitlinie, die die Richtlinien der Länder ablösen soll, "unter Beteiligung der Länder" erarbeitet werden soll und selbstverständlich die einschlägige Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) berücksichtigen muss, sind keinerlei umwälzenden Änderungen zu erwarten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass bereits heute schon viele Bundesländer untereinander eine Vereinheitlichung des HP-Zulassungsverfahrens eingeführt haben.
Die Bundes-Leitlinie soll bis Ende 2017 erarbeitet werden und dann innerhalb von 3 Monaten von den Ländern umgesetzt werden (na schaun mer mal).
Fazit: Nix groß Neues absehbar.
Sobald sich was Neues abzeichnet: Infos erwünscht und zugesagt.
GlG
Horst