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Meldepflicht nach dem IfSG erweitert
#5
Schau mal auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, da ist alles über das IfSG zu finden.

Der epidemologische Zusammenhang ergibt sich ab 2 Personen mit der gleichen Erkrankung, z.B. Geschwisterkinder mit den gleichen Symptomen einer eventuellen Infektions-KH (Scharlach, Masern z.B.)

Was die Influenza (hier die zoonotische ausgenommen), angeht, diese steht in § 7 IfSG, namentliche Meldung nur bei Nachweis des Influenzavirus aus Blut oder Liquor - hier mal mit meinen eigenen Worten etwas formuliert.

Das IfSG, das ich hier zu hause in meinem Büchern hab, da steht die humane Influenza nicht im § 6 drin.

Das was ich hier geschrieben hab, ist aus dem Buch E. Bierbach. Doch so wie ich hier das geänderte versteh, das würde ja heißen, das der Influenzavirus,der in § 7 (namentliche Meldung...) steht, das der da raus genommen ist.

Ansonsten hab ich was diese Gesetzesänderung hier angeht, auch n icht mehr, als Isolde uns hier gegeben hat.

Liebe Grüße
Ela
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RE: Meldepflicht nach dem IfSG erweitert - von Michaela-Alexandra - 28.05.2016, 13:24

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