herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Hallo Sabine,
Heilpraktiker (das gilt auch für sektorale HPs) haben grundsätzlich eine auf dem Behandlungsvertrag beruhende Verschwiegenheitspflicht über das, was ihnen in dieser Eigenschaft als Behandler anvertraut worden oder bekanntgeworden ist.
Hat der HP Mitarbeiter/Assistentinnen, muss er diese ausdrücklich auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht verpflichten (eine schriftliche und gegengezeichnete Verschwiegenheitserklärung empfiehlt sich).
Für einen Informationsaustausch mit mitbehandelnden Ärzten, HPs, Psychotherapeuten usw. ist eine schriftliche (Formular bereithalten) Ermächtigung des Patienten erforderlich (zu den Patientenunterlagen nehmen!).
Im Gegensatz zu Ärzten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Hebammen steht den HPs jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht zu (§ 53 StPO).