Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schweigepflicht HP und HPP
#2
Hallo Sabine,
Heilpraktiker (das gilt auch für sektorale HPs) haben grundsätzlich eine auf dem Behandlungsvertrag beruhende Verschwiegenheitspflicht über das, was ihnen in dieser Eigenschaft als Behandler anvertraut worden oder bekanntgeworden ist.

Hat der HP Mitarbeiter/Assistentinnen, muss er diese ausdrücklich auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht verpflichten (eine schriftliche und gegengezeichnete Verschwiegenheitserklärung empfiehlt sich).

Für einen Informationsaustausch mit mitbehandelnden Ärzten, HPs, Psychotherapeuten usw. ist eine schriftliche (Formular bereithalten) Ermächtigung des Patienten erforderlich (zu den Patientenunterlagen nehmen!).

Im Gegensatz zu Ärzten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Hebammen steht den HPs jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht zu (§ 53 StPO).

Liebe Grüße aus dem Schmuddelwetter
Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schweigepflicht HP und HPP - von sabinega - 25.01.2015, 15:53
RE: Schweigepflicht HP und HPP - von Horst - 26.01.2015, 10:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: