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Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen
#31
Hallo Heidi,

zunächst mal ist der Steuerbetrag, den du dann zurückzahlen müsstest, wesentlich kleiner, als die Ausgaben, die du geltend gemacht hast. Und es ist dabei völlig unerheblich ob die Ausgaben jetzt Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben betitelt werden. Schau mal auf deinem Bescheid, ob er unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Falls nicht, ist der Bescheid nach 4 Wochen rechtskräftig und kann nicht mehr geändert werden, d.h. es kann auch nichts mehr nachgefordert werden.

Falls er doch unter Vorbehalt ergangen ist und dir das zu schwer im Magen liegt, kannst du dir von deiner Steuererstattung deinem Steuersatz entsprechend etwas zurücklegen, damit du im Falle eines Falles etwas hast.

Als Beispiel dein persönlicher Steuersatz beträgt 25% und du hattest 2015 € 1.000,00 vorweggenommene Betriebsausgaben. Dann bekommst du eine um € 250,00 höhere Steuerstattung. Diesen Betrag könntest du zurücklegen. Kommt dir jetzt irgendwas dazwischen und das FA unterstellt dir Liebhaberei, hast du zumindest mal den ungefähren Betrag. Solltest du aber, wie geplant, eine Praxis eröffnen, hast du ein schönes Startkapital zur Verfügung. Das ist, zumindest für meine Begriffe viel besser, als aus Angst, dass es nicht klappt, auf diesen Steuervorteil zu verzichten. Im schlimmsten Fall hast du nur die Zinsen zusätzlich zu tragen. Die übrigens auch nicht immer erhoben werden.

Häufig lassen die Finanzbeamten auch mit sich reden, wenn es länger dauert als erwartet usw. Manchmal hat man auch Glück und der Vorbehalt der Nachprüfung wird einfach so aufgehoben, ohne das man schon Einnahmen erzielt hat oder das Merkmal wird komplett vergessen. Auch wichtig zu wissen ist, dass wenn du mal eine Praxis eröffnet hast, eine Gewinnerzielungsabsicht ausreicht. D.h. man muss noch nicht mal wirklich einen Gewinn erzielen, sondern nur glaubhaft begründen, was man unternommen hat, um Patienten zu gewinnen, z.B. Flyer, Homepage etc..

Das ist natürlich alles sehr vereinfacht ausgedrückt und soll dir einen Anhaltspunkt geben. Was ich geschrieben habe ersetzt nicht den Beratung von einem Steuerberater.
Liebe Grüße
Jeannine

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RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - von jeanninema - 11.10.2016, 23:12

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