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Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Druckversion

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Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 15.08.2014

Hallo zusammen, [Bild: smiley940.gif]

heute wurde ich in Bezug auf die steuerlichen Absetzmöglichkeiten in meinem Thread Bildungprämie/Bildungsschecks angesprochen.

Ich finde, dass ist sooo interessant und wissenswert, dass sollte als EIGENES Thema behandelt werden. Smile

Hier könnt Ihr Fragen stellen, aber auch eure Erfahrungen austauschen bzw. mitteilen.

Vielleicht gibt es ja auch einige "Fachleute" in diesem Bereich, die uns ggf. tolle Tipps mit auf den Weg geben können?!!!

-----------------
Man kann ein Fernstudium als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit Weiterbildungen steuerlich abzusetzen.


Als Werbungskosten:
Wenn die Fähigkeiten im erlernten Beruf vertieft werden sollen, ist ein unbegrenzter Abzug in Form der Werbungskosten möglich.
Achtung: Bei den Finanzbehörden zählt ein ERSTSTUDIUM als Ausbildung, da es dem Erlagen von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung eines Berufes dient und gilt damit nicht als Weiterbildung.
Wenn dem Fernstudium aber eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist, kann dies als Weiter- oder Fortbildung angesehen werden.
In diesem Fall wäre ein Ansatz der Ausgaben für das Fernstudium im Rahmen der Werbungskosten möglich.


Als Sonderausgaben:
Handelt es sich um eine Erstausbildung oder findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, also nicht die Fähigkeiten des erlernten Berufes zu vertiefen, so kommt die Berücksichtigung im Rahmen der Einkommenssteuer nur der Ansatz als Sonderausgabe in Frage.
Im Rahmen einer Reform des Einkommenssteuergesetzes hat die Bundesregierung hier die Möglichkeit geschaffen, Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 4.000,- € pro laufenden Kalenderjahr geltend zu machen.
Liegen die tatsächlichen Aufwendungen darüber, wirkt sich die Differenz nicht mehr steuermindernd aus.


Bei den meisten Fällen trifft wohl also eher die Sonderausgaben zu, aber wenn man jährlich bis zu 4.000,- € geltend machen kann, dann passt das ja. Smile

Bei Weiterbildungskosten Seminare/Webinare kann man als Heilpraktiker die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

-------------
Also nicht abwimmeln lassen, ich habe gehört, dass es von Mitarbeiter zu Mitarbeiter wohl unterschiedlich beurteilt wird.
Sollte etwas abgelehnt werden, würde ich Widerspruch dagegen einlegen.

Wie gesagt...ich würde mich echt freuen, wenn Ihr Fragen stellt, Ihr mir eure Erfahrungen mitteilt, etc.

Bis bald...

Mit herzlichem Gruß
Patrizia Heart


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Evi - 15.08.2014

Liebe Patrizia,

erstmal vielen lieben Dank blume, dass Du Dir so eine Mühe machst und das für uns so schön aufbereitet hast.

Also wenn ich mir Deine Recherchen durchlese, muss ich die Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Ich habe eine EU-Rente beantragt, bin also nicht berufstätig. Sollte die Rente abgelehnt werden, wäre ich bei meinem Mann mit krankenversichert und hätte keine weiteren Einnahmen momentan. Möchte mich beruflich neu orientieren und da hoffe ich mal, dass es anerkannt wird. Vielleicht kannst Du mir noch einmal sagen, ob ich das richtig sehe.

Liebe Grüße
Evi


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - tanjalak - 15.08.2014

Liebe Patrizia,

WOW- so viele tolle wertvolle Tipps! Danke dafür und super, dass Du zu diesem Thema einen Thread eröffnet hast. Ich denke, da gibt es ganz viel "Fragebedarf" und auch ganz viele Unsicherheiten....

Ich habe mich anfangs des Jahres mal unverbindlich bei einem Steuerberater erkundigt, wie das mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Schulkosten funktioniert. Allerdings muss ich sagen, dass mir nach diesem Gespräch nur der Kopf geschwirrt hat und ich nicht wirklich viel schlauer herausgekommen bin Huh

Da ich zwar auf 450 Euro Basis arbeite (aber unter 15 Wochenstunden) kommt eine Förderung über die Bildungsprämie leider für mich nicht in Frage. Die Schul-/Ausbildungskosten könnte ich steuerlich geltend machen, aber ich habe diesem Gespräch mit dem Steuerberater entnommen, dass es da wichtige Unterschiede zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt. Gerade, wenn man sich langfristig gesehen eine eigene Praxis aufbauen möchte. Es fiel immer wieder der Begriff "Liebhaberei"...kuss2

Könntest Du das nochmal näher erklären?? Worauf muss man dabei achten und was genau ist damit gemeint?

Vielleicht ist das eine blöde Frage.... Aber in Bezug auf den HP habe ich da im Netz auch nicht viele Infos gefunden Sad

Das wäre wirklich super!

Ganz herzliche Grüße aus dem sibirischen Schwabenländle und allen ein schönes Wochenende

Tanja


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - annette.herzberg - 15.08.2014

Liebe Patrizia Heart

vielen Dank für diese tollen Informationen und Tipps in diesem Thread zu einem so wichtigen und doch oft vernachlässigten Thema.
Das ist wirklich toll, dass du den Buchstabensalat der Behörden und Ämter für uns so wunderbar verständlich machst! Die Infos, die man von offizieller Seite dazu bekommt, sind oft so dermaßen bürokratisch und in unverständlichem Amtsdeutsch verklausuliert, dass einem schon im Vorfeld Lust und Laune vergeht, sich damit zu befassen bzw. sich in der langen Reihe von Bittstellern anzustellen Dodgy .

Zur Bildungsprämie/Bildungsscheck noch eine Frage - für mich kam das bis März diesen Jahres gar nicht in Frage, da ich bis dahin nur auf 450-Euro-Basis beschäftigt war. Zwischenzeitlich sieht das deutlich anders aus und käme daher für mich auch endlich in Frage Smile Wie war das nochmal? In Anspruch nehmen bzw. beantragen kann ich das nur für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, für die ich mich noch nicht offiziell angemeldet habe, oder? D.h. erst beantragen, dann anmelden?

Ganz herzlichen Dank für deine sachkundige und zugleich so humorvolle Unterstützung bei so einem staubtrockenen aber wichtigen Thema Smile Jedes Wort wahrlich bare Münze wert Idea !


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 18.08.2014

(15.08.2014, 14:18)Evi schrieb: Liebe Patrizia,

erstmal vielen lieben Dank blume, dass Du Dir so eine Mühe machst und das für uns so schön aufbereitet hast.

Also wenn ich mir Deine Recherchen durchlese, muss ich die Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Ich habe eine EU-Rente beantragt, bin also nicht berufstätig. Sollte die Rente abgelehnt werden, wäre ich bei meinem Mann mit krankenversichert und hätte keine weiteren Einnahmen momentan. Möchte mich beruflich neu orientieren und da hoffe ich mal, dass es anerkannt wird. Vielleicht kannst Du mir noch einmal sagen, ob ich das richtig sehe.

Liebe Grüße
Evi
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Liebe Evi,

vielen Dank für das nette Kompliment, es ist richtig schön zu lesen, wie gut diese Themen wie Bildungsprämie und Steuern hier ankommt. Big Grin

Sonderausgaben sind ja im Grunde einfacher geltend zu machen, wenn diese nicht höher als 4.000,- € jährlich sind.
Und da unsere Fernschulausbildung eh nicht mehr als 4.000,- € kostet, würde ich es auf diesem Weg versuchen.

Ich würde jedoch vorab mal auf dem Finanzamt anrufen und mich erkundigen, dass macht immer einen besseren Eindruck.

Leider weiß ich nicht, wie die Übernahme der Kosten ist, wenn man nicht berufstätig ist, bitte erkundige dich da auf alle Fälle beim zuständigen Sachbearbeiter vom Finanzamt.

Vielleicht kannst du mir ja mal Rückmeldung geben, ob solche Weiterbildungsmaßnahmen - auch wenn man nicht berufstätig ist, übernommen werden.

Ggf. gibt es ja hier im Forum schon Sachkundige, die sich diesbezüglich bereits erkundigt haben.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!

Ganz liebe Grüße und einen guten Start in die neue Woche

Patrizia
Heart


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 18.08.2014

(15.08.2014, 17:01)tanjalak schrieb: Liebe Patrizia,

WOW- so viele tolle wertvolle Tipps! Danke dafür und super, dass Du zu diesem Thema einen Thread eröffnet hast. Ich denke, da gibt es ganz viel "Fragebedarf" und auch ganz viele Unsicherheiten....

Ich habe mich anfangs des Jahres mal unverbindlich bei einem Steuerberater erkundigt, wie das mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Schulkosten funktioniert. Allerdings muss ich sagen, dass mir nach diesem Gespräch nur der Kopf geschwirrt hat und ich nicht wirklich viel schlauer herausgekommen bin Huh

Da ich zwar auf 450 Euro Basis arbeite (aber unter 15 Wochenstunden) kommt eine Förderung über die Bildungsprämie leider für mich nicht in Frage. Die Schul-/Ausbildungskosten könnte ich steuerlich geltend machen, aber ich habe diesem Gespräch mit dem Steuerberater entnommen, dass es da wichtige Unterschiede zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben gibt. Gerade, wenn man sich langfristig gesehen eine eigene Praxis aufbauen möchte. Es fiel immer wieder der Begriff "Liebhaberei"...kuss2

Könntest Du das nochmal näher erklären?? Worauf muss man dabei achten und was genau ist damit gemeint?

Vielleicht ist das eine blöde Frage.... Aber in Bezug auf den HP habe ich da im Netz auch nicht viele Infos gefunden Sad

Das wäre wirklich super!

Ganz herzliche Grüße aus dem sibirischen Schwabenländle und allen ein schönes Wochenende

Tanja


Liebe Tanja,

erst einmal vielen Heart-lichen Dank, dass du deinen Beitrag in dieses neue Thread für mich kopiert hast, das ist suuper lieb von Dir!

Es ist richtig, dass es keine Fördermöglichkeit gibt, wenn man nicht mindestens 15 Stunden in der Woche tätig ist. Confused

Es ist richtig, dass es einen Unterschied gibt und als was die Kosten am besten abgesetzt werden können, sollte man tatsächlich vorher nachfragen.
Sicherlich kann man auch im Nachhinein Widerspruch einlegen, aber das ist immer mit Mehr-Arbeit verbunden.

Eine nebenberufliche Tätigkeit ist als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei anzusehen, wenn man über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur wenig Einkommen erzielt und sich auch ansonsten nicht aktiv um Absatzmöglichkeiten bemüht.
Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht erkennt das Finanzamt die Verluste nicht an, es wird als „Liebhaberei“ gesehen.

Das bedeut also, dass die Finanzbehörden auch nachträglich eine Aus- oder Weiterbildung als "Liebhaberei" ablehnen können, wenn tatsächlich keine Gewinne eingefahren werden, bzw. man nur "halbherzig" eine Praxis nebenbei führt.
Die Finanzbehörden werden dies dann unter folgenden Voraussetzungen annehmen:
Die Ausbildungskosten werden als Werbungskosten anerkannt, jedoch nur vorläufig.
Begründung:
"Die Einkunftserzielungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden (Liebhaberei)".

Gerade auch bei Künstlern kommt das häufiger vor wenn man in diesem Sektor nur nebenberuflich tätig ist, zwar Ausgaben geltend macht, aber keine Einnahmen.
Dies führt dann eben dazu, dass die Finanzbehörden sagen, die Nebentätigkeit wird nur als "Liebhaberei" betrieben und demzufolge nicht anerkannt. Somit können unter solchen Umständen die Erstattung zurückgefordert werden.

Besser ist es da tatsächlich, wenn man diese Kosten als Sonderausgaben geltend macht.
Aber bitte vorher unbedingt beim zuständigen Finanzamt anfragen, ob dem nichts im Wege steht bei einer Weiterbildung.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Ich wünsche dir einen guten Start in die neue Woche...

Ganz liebe Grüße

Patrizia [Bild: smilie_winke_003.gif]


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 18.08.2014

(15.08.2014, 19:18)annette.herzberg schrieb: Liebe Patrizia Heart

vielen Dank für diese tollen Informationen und Tipps in diesem Thread zu einem so wichtigen und doch oft vernachlässigten Thema.
Das ist wirklich toll, dass du den Buchstabensalat der Behörden und Ämter für uns so wunderbar verständlich machst! Die Infos, die man von offizieller Seite dazu bekommt, sind oft so dermaßen bürokratisch und in unverständlichem Amtsdeutsch verklausuliert, dass einem schon im Vorfeld Lust und Laune vergeht, sich damit zu befassen bzw. sich in der langen Reihe von Bittstellern anzustellen Dodgy .

Zur Bildungsprämie/Bildungsscheck noch eine Frage - für mich kam das bis März diesen Jahres gar nicht in Frage, da ich bis dahin nur auf 450-Euro-Basis beschäftigt war. Zwischenzeitlich sieht das deutlich anders aus und käme daher für mich auch endlich in Frage Smile Wie war das nochmal? In Anspruch nehmen bzw. beantragen kann ich das nur für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, für die ich mich noch nicht offiziell angemeldet habe, oder? D.h. erst beantragen, dann anmelden?

Ganz herzlichen Dank für deine sachkundige und zugleich so humorvolle Unterstützung bei so einem staubtrockenen aber wichtigen Thema Smile Jedes Wort wahrlich bare Münze wert Idea !

Liebe Annette,

vielen Heart-lichen Dank auch dir für deine lieben Worte.
Wow...ich bin wirklich überwältigt, wie toll das hier ankommt und wie viel Spaß es macht, die Fragen zu beantworten...und vielleicht ein klein wenig helfen zu können. Smile

Deine Fragen zur Bildungsprämie beantworte ich sehr gerne, jedoch gibt es dazu ein eigenes Thread, daher wäre es lieb, wenn du deine Frage dorthin kopieren könntest.
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/Thread-Bildungspr%C3%A4mie_Bildungsschecks_f%C3%BCr_Aus_und_Weiterbildungen

Falls dies jemand hier liest, kann er ja gerne den Link anklicken und ist im entsprechenden Themenbereich.
Die beiden Themen Fördermöglichkeiten (Bildungsprämie/Bildungsscheck) UND Steuerliche Absetzmöglichkeiten sind einfach zuu umfangreich, sodass jedes Thema auch ein eigenes Thread verdient.

Ich hoffe, dass ist okay für dich und freue mich, auf deine Frage im Bereich Bildungsprämie. Big Grin

Ganz liebe Grüße

Patrizia [Bild: smilie.php?smile_ID=424]


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - petrawi - 18.08.2014

Liebe Patrizia,

DANKE für alle Deine nützlichen Informationen und auch zum Thema "Liebhaberei"! Gerade, wenn man in den Anfängen steht, ein nicht unbeachtliches Thema!
Gibt es da ein Gewinnertrag, ab wann das Finanzamt das nicht mehr als "Liebhaberei" ansieht?


LG,
Petra


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 18.08.2014

(18.08.2014, 08:48)petrawi schrieb: Liebe Patrizia,

DANKE für alle Deine nützlichen Informationen und auch zum Thema "Liebhaberei"! Gerade, wenn man in den Anfängen steht, ein nicht unbeachtliches Thema!
Gibt es da ein Gewinnertrag, ab wann das Finanzamt das nicht mehr als "Liebhaberei" ansieht?


LG,
Petra

Liebe Petra,

dieses Thema betrifft wohl viele, das stimmt! Ich muss mich da auch "einarbeiten" und das Thema ist wirklich ziemlich umfangreich, aber sehr interessant. Smile

Bezüglich der Unterstellung der "Liebhaberei" gilt folgendes:

Es ist ganz normal, dass ein neu gegründetes Unternehmen zunächst Verluste macht – auch ein Zweitunternehmen -, deshalb wird das Finanzamt nicht sofort Liebhaberei unterstellen.
Die Schwierigkeit ist:
Es gibt keine verbindlichen Vorschriften, innerhalb welchen Zeitraums ein Unternehmen profitabel sein sollte – nur eine Faustregel:
Die Summe aller Einkünfte eines Unternehmen während der ersten Jahre seines Bestehens sollte innerhalb von 8 bis 15 Jahren überschreiten.
Das heißt: In den ersten Jahren sind Verluste kein Problem, so lange absehbar ist, dass das Unternehmen bald profitabel arbeitet.


Also bei Unterstellung der "Liebhaberei" immer sofort Widerspruch einlegen.
Meistens ist es tatsächlich so, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt, jedoch nur vorläufig mit der Begründung:
"Die Einkunftserzielungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden (Liebhaberei)".

------------------
Ich gehe davon aus, dass man tatsächlich in diesem Bereich auch Gewinn erzielen möchten, wenn man sich selbstständig macht, wobei es sicher viele "schwarze Schafe" gibt, keine Frage.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage so weit beantworten. Smile

Liebe Grüße aus Kenzingen
Patrizia [Bild: grinsende-smilies-0024.gif]


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Thersom1988 - 23.09.2014

Habe auch gerade diesen hochinteressanten Thread gefunden und hier einige sehr wichtige Informationen entnommen.
Ich bin auch noch am Anfang und da sind solche sehr wichtigen Hintergrundinfos echt wichtig. Danke


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Yvonne Herwegen - 23.09.2014

Ich, gelernte Bankkauffrau als solche tätig, hab übrigens die Kosten als Werbungskosten angesetzt, weil es meine Fortbildung zum kommenden Beruf ist. FA hat es akzeptiert... Wichtig ist hierbei auf die Formulierung FORTbildung zu achten.


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 25.09.2014

(23.09.2014, 19:08)Thersom1988 schrieb: Habe auch gerade diesen hochinteressanten Thread gefunden und hier einige sehr wichtige Informationen entnommen.
Ich bin auch noch am Anfang und da sind solche sehr wichtigen Hintergrundinfos echt wichtig. Danke


Hallo...

ich freue mich immer wieder zu lesen, wie gut dieses Thread ankommt.
Echt suuuuper!!!

Liebe Grüße und viiiiel Erfolg beim lernen
wünscht dir
Patrizia Smile


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 25.09.2014

(23.09.2014, 20:00)Yvonne Herwegen schrieb: Ich, gelernte Bankkauffrau als solche tätig, hab übrigens die Kosten als Werbungskosten angesetzt, weil es meine Fortbildung zum kommenden Beruf ist. FA hat es akzeptiert... Wichtig ist hierbei auf die Formulierung FORTbildung zu achten.


Hallo liebe Yvonne,

vielen lieben Dank für diese Info...das ist ein wichtiger Hinweis und für andere schon mal gut zu wissen, dass es auf diesem Weg funktionieren kann.
Wir freuen uns immer über solch gute Tipps.

Liebe Grüße aus Kenzingen
Patrizia Heart


Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Schattenwölfin - 03.06.2015

Hallo,

ich bin Krankenschwester in der Psychiatrie und mach jetzt den HPP bei euch  Heart  
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich das Fernstudium dann als Werbungskosten angeben, weil ich die Inhalte ja gut für meinen Beruf nutzen kann. Gibt es Vor- oder Nachteile ob ich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetze? Weiß das jemand?  Huh
Und wie sieht es dann aus mit Kursen zur Prüfungsvorbereitung vor dem Gesundheitsamt, bzw. die Ausgaben für die Überprüfung beim Gesundheitsamt aus, kann man die auch als Werbungskosten angeben?

Herzliche Grüße
Sandra


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 17.06.2015

(23.09.2014, 19:08)Thersom1988 schrieb: Habe auch gerade diesen hochinteressanten Thread gefunden und hier einige sehr wichtige Informationen entnommen.
Ich bin auch noch am Anfang und da sind solche sehr wichtigen Hintergrundinfos echt wichtig. Danke

(23.09.2014, 20:00)Yvonne Herwegen schrieb: Ich, gelernte Bankkauffrau als solche tätig, hab übrigens die Kosten als Werbungskosten angesetzt, weil es meine Fortbildung zum kommenden Beruf ist. FA hat es akzeptiert... Wichtig ist hierbei auf die Formulierung FORTbildung zu achten.

(03.06.2015, 16:46)Schattenwölfin schrieb: Hallo,

ich bin Krankenschwester in der Psychiatrie und mach jetzt den HPP bei euch  Heart  
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich das Fernstudium dann als Werbungskosten angeben, weil ich die Inhalte ja gut für meinen Beruf nutzen kann. Gibt es Vor- oder Nachteile ob ich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetze? Weiß das jemand?  Huh
Und wie sieht es dann aus mit Kursen zur Prüfungsvorbereitung vor dem Gesundheitsamt, bzw. die Ausgaben für die Überprüfung beim Gesundheitsamt aus, kann man die auch als Werbungskosten angeben?

Herzliche Grüße
Sandra

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Hallo liebe Sandra,

bezüglich Werbungskosten und Sonderausgaben habe ich ja schon einiges angemerkt. 
Aber in der Praxis ist dies tatsächlich immer schwierig zu unterscheiden.  Huh

Ich würde dich auf die Schiene "Werbungskosten" einstufen.  Aber das ist lediglich meine persönliche Meinung!
Ich würde - um mich abzusichern, einfach vorab mal beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen.

Und bitte nicht abwimmeln lassen, sollte ein Widerspruch bei der Steuer erfolgen. 
Ich habe schon oft gehört, dass es immer wieder mal wieder abgelehnt wird. Nach Widerspruch ging es plötzlich.
Ich denke, dass kommt ganz auf den Sachbearbeiter an. 
Also hartnäckig bleiben. 
Big Grin

Bei Fragen ruhig nochmal melden. 

Mit liebem Gruß

Patrizia Zink  Heart



RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Irina K. - 27.08.2015

(15.08.2014, 11:13)Patrizia Zink schrieb: Hallo zusammen, [Bild: smiley940.gif]

heute wurde ich in Bezug auf die steuerlichen Absetzmöglichkeiten in meinem Thread Bildungprämie/Bildungsschecks angesprochen.

Ich finde, dass ist sooo interessant und wissenswert, dass sollte als EIGENES Thema behandelt werden. Smile

Hier könnt Ihr Fragen stellen, aber auch eure Erfahrungen austauschen bzw. mitteilen.

Vielleicht gibt es ja auch einige "Fachleute" in diesem Bereich, die uns ggf. tolle Tipps mit auf den Weg geben können?!!!

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Man kann ein Fernstudium als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit Weiterbildungen steuerlich abzusetzen.


Als Werbungskosten:
Wenn die Fähigkeiten im erlernten Beruf vertieft werden sollen, ist ein unbegrenzter Abzug in Form der Werbungskosten möglich.
Achtung: Bei den Finanzbehörden zählt ein ERSTSTUDIUM als Ausbildung, da es dem Erlagen von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung eines Berufes dient und gilt damit nicht als Weiterbildung.
Wenn dem Fernstudium aber eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist, kann dies als Weiter- oder Fortbildung angesehen werden.
In diesem Fall wäre ein Ansatz der Ausgaben für das Fernstudium im Rahmen der Werbungskosten möglich.


Als Sonderausgaben:
Handelt es sich um eine Erstausbildung oder findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, also nicht die Fähigkeiten des erlernten Berufes zu vertiefen, so kommt die Berücksichtigung im Rahmen der Einkommenssteuer nur der Ansatz als Sonderausgabe in Frage.
Im Rahmen einer Reform des Einkommenssteuergesetzes hat die Bundesregierung hier die Möglichkeit geschaffen, Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 4.000,- € pro laufenden Kalenderjahr geltend zu machen.
Liegen die tatsächlichen Aufwendungen darüber, wirkt sich die Differenz nicht mehr steuermindernd aus.


Bei den meisten Fällen trifft wohl also eher die Sonderausgaben zu, aber wenn man jährlich bis zu 4.000,- € geltend machen kann, dann passt das ja. Smile

Bei Weiterbildungskosten Seminare/Webinare kann man als Heilpraktiker die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

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Also nicht abwimmeln lassen, ich habe gehört, dass es von Mitarbeiter zu Mitarbeiter wohl unterschiedlich beurteilt wird.
Sollte etwas abgelehnt werden, würde ich Widerspruch dagegen einlegen.

Wie gesagt...ich würde mich echt freuen, wenn Ihr Fragen stellt, Ihr mir eure Erfahrungen mitteilt, etc.

Bis bald...

Mit herzlichem Gruß
Patrizia Heart
 

Hallo Patrizia,

wenn ich meine Heilpraktikerprüfung bestanden habe und ich möchte jetzt in unserem Haus einen Kellerraum umbauen, um dort meine Praxis zu eröffnen, worunter kann ich das absetzen? Kann ich die Kosten für den Umbau schon unter "selbständige Tätigkeit" angeben, obwohl ich ja noch keine Praxis angemeldet habe?

Liebe Grüße,
Irina


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Patrizia Zink - 15.09.2015

(27.08.2015, 12:02)Irina Kudlata schrieb:
(15.08.2014, 11:13)Patrizia Zink schrieb: Hallo zusammen, [Bild: smiley940.gif]

heute wurde ich in Bezug auf die steuerlichen Absetzmöglichkeiten in meinem Thread Bildungprämie/Bildungsschecks angesprochen.

Ich finde, dass ist sooo interessant und wissenswert, dass sollte als EIGENES Thema behandelt werden. Smile

Hier könnt Ihr Fragen stellen, aber auch eure Erfahrungen austauschen bzw. mitteilen.

Vielleicht gibt es ja auch einige "Fachleute" in diesem Bereich, die uns ggf. tolle Tipps mit auf den Weg geben können?!!!

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Man kann ein Fernstudium als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit Weiterbildungen steuerlich abzusetzen.


Als Werbungskosten:
Wenn die Fähigkeiten im erlernten Beruf vertieft werden sollen, ist ein unbegrenzter Abzug in Form der Werbungskosten möglich.
Achtung: Bei den Finanzbehörden zählt ein ERSTSTUDIUM als Ausbildung, da es dem Erlagen von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung eines Berufes dient und gilt damit nicht als Weiterbildung.
Wenn dem Fernstudium aber eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist, kann dies als Weiter- oder Fortbildung angesehen werden.
In diesem Fall wäre ein Ansatz der Ausgaben für das Fernstudium im Rahmen der Werbungskosten möglich.


Als Sonderausgaben:
Handelt es sich um eine Erstausbildung oder findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, also nicht die Fähigkeiten des erlernten Berufes zu vertiefen, so kommt die Berücksichtigung im Rahmen der Einkommenssteuer nur der Ansatz als Sonderausgabe in Frage.
Im Rahmen einer Reform des Einkommenssteuergesetzes hat die Bundesregierung hier die Möglichkeit geschaffen, Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 4.000,- € pro laufenden Kalenderjahr geltend zu machen.
Liegen die tatsächlichen Aufwendungen darüber, wirkt sich die Differenz nicht mehr steuermindernd aus.


Bei den meisten Fällen trifft wohl also eher die Sonderausgaben zu, aber wenn man jährlich bis zu 4.000,- € geltend machen kann, dann passt das ja. Smile

Bei Weiterbildungskosten Seminare/Webinare kann man als Heilpraktiker die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

-------------
Also nicht abwimmeln lassen, ich habe gehört, dass es von Mitarbeiter zu Mitarbeiter wohl unterschiedlich beurteilt wird.
Sollte etwas abgelehnt werden, würde ich Widerspruch dagegen einlegen.

Wie gesagt...ich würde mich echt freuen, wenn Ihr Fragen stellt, Ihr mir eure Erfahrungen mitteilt, etc.

Bis bald...

Mit herzlichem Gruß
Patrizia Heart
 

Hallo Patrizia,

wenn ich meine Heilpraktikerprüfung bestanden habe und ich möchte jetzt in unserem Haus einen Kellerraum umbauen, um dort meine Praxis zu eröffnen, worunter kann ich das absetzen? Kann ich die Kosten für den Umbau schon unter "selbständige Tätigkeit" angeben, obwohl ich ja noch keine Praxis angemeldet habe?

Liebe Grüße,
Irina

Hallo Irina,

dies sollte vorab mit Ihrem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden, sicher ist sicher.
Tut mir leid, dass ich keine andere Auskunft geben kann, aber diese Frage ist sehr speziell und ich habe schon erlebt, dass jedes Finanzamt dies anders beurteilt bzw. auch, nach wie vielen Jahren Sie dann
Einnahmen nachweisen müssen. 


Alles Gute für Sie!

Liebe Grüße

Patrizia  Heart


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Claudia-CGN - 26.11.2015

Liebe Patrizia,

vielen Dank für diese hilfreichen Tipps. Da ich nach einer langen Pause -allerdings mit div. Seminaren während dieser Zeit- nun eine zweite Ausbildung mache, bin ich gespannt, was das Finanzamt im kommenden Jhr sagt.

Liebe Grüße
Claudia


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Gesi - 26.11.2015

Liebe Claudia,

stell Dich schon mal auf intensiven Widerstand ein!! 

Ich habe den Stress schon bei meiner ersten berufsbegleitenden Ausbildung gehabt (hab 3 Jahre rumgestritten). 
Ein guter Steuerberater, der sich auskennt und Dir einiges an Ärger und Schriftverkehr abnimmt und abfängt, wäre hierbei m.E. wichtig.
Das spart auf jeden Fall Nerven und die Chancen, dass das Finanzamt die Ausbildung anerkennt steigen immens.

Viel Erfolg & 
Liebe Grüße,
Gesi


RE: Steuerliche Absetzung, Werbungskosten, Sonderausgaben bei Aus- und Weiterbildungen - Silke Uhlendahl - 09.04.2016

Liebe Claudia,

magst du berichten, wie es bei dir weiterging?
Vielleicht ist das ja auch für andere hier interessant!