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Ich grübel gerade über die Tuberkulose und die § dazu.
Im §6 Nr.1 IfSG ist die Tuberkulose nur bei Erkrankung und Tot angegeben.
Jetzt frag ich mich, wie ich ohne Labor eine Erkrankung mit Tbc ohne Verdacht nachweisen soll.
Da ich keinen Erregernachweis durch führen kann, kann ich doch Ohne Verdacht nicht auf diese Erkrankung kommen???
Muss ich es dann unbedingt "beweisen" dass die Person daran erkrankt ist? Und wenn ja wie?? Wird der "Schnelltest" auch zugelassen?
Oder reicht es wenn ich den Patienten zum Hausarzt schick?