Im HPG steht, dass die Heilkunde gewerbsmäßig ausgeübt bedeutet, wenn man Entgelt oder Naturalien für seine Arbeit bekommt.
Wenn jemand also für mich Gartenarbeit macht, damit ich ihn behandle, handle ich gewerbsmäßig!
Wenn ich also HP oder HPP bin, dann dürfte ich das theoretisch.
Nun kommt aber noch das Finanzamt dazu, oder?
Rechtens würde ich es also so machen (wenn ich es denn so machen möchte!, also wenn ich mit diesem "Deal" einverstanden wäre!):
Ich schreibe meinem Patienten ganz normal eine Rechnung über meine Leistungen.
Und derjenige, der für mich Gartenarbeit macht muss demzufolge mir eine Rechnung stellen für seine Arbeit oder ich stelle ihn für ein paar Stunden ein!
Jetzt bin ich da vom Gesetz her nicht ganz so fit, aber ich vermute mal, dass das eine einmalige Angelegenheit ist, bzw. weit unter 400 Euro im Monat.
Also geht die Frage mal an meinen Steuerberater weiter

Nu bin ich mal gespannt was Sybille als Antwort sagt!