habe nochmal nachgeschaut und im Gesetzes Skript steht auf S 69 ein grauer Kasten: Der HP darf grundsätzlich nicht mit Material arbeiten, das mit Krankheitserregern behaftet ist, die in den §§ 6,7 und 34 aufgelistet sind...
Da hättest du eigentlich Recht und man könnte mit anderen Erregern arbeiten. Vielleicht sagt uns ja Isolde oder Iris noch was dazu
LG
Esther
Esther
Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace