ich weiß nicht genau, ob ich die Frage richtig verstanden habe..

Im Prinzip wollen die vom Gesundheitsamt doch wissen, ob Du weißt, was Du darfst, was Du nicht darfst und was Du ggfs. musst.
Hier bei Deinem Beispiel wäre also meiner Meinung nach wichtig zu wissen, dass Du bei den Erkrankungen aus §34 (wo der Keuchhusten mit aufgelistet ist) keine Meldepflicht, aber Behandlungsverbot hast. Sonst doch nix...?
Vielleicht gibt es hier aber noch jemand, der fitter ist im Gesetz.

Heike
Patenkind von Melanie, Lernschwester von Tabbi,
Patin von Katy und Heike A.
Im Wald sind Dinge, über die nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)