(27.06.2011, 19:01)Lutz schrieb:(27.06.2011, 17:49)Isolde Richter schrieb: So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte:
Definition wichtiger Begriffe:
Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung
Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung
Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.
Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.
Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.
Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!!
Haha, ich sollte das wohl schon gewusst haben, so mein Eindruck... aber: reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?
Es kommt sowieso eher selten vor dass ich Ergänzungsmittel aufschreibe, aber mit dem Vortrag von Dr. Rüffer (danke übrigens) habe ich mir die Broschüre von Enterosan kommen lassen, und wenn ich z.B. "Enterobact" empfehle, dann fällt das eindeutig unter Ergänzung und nicht unter Arznei. Ehrlich gesagt, dass das so einen Unterschied machen kann hätte ich nicht vermutet.
Vielen Dank für die Klärung!
Und auch für das Mitdenken der anderen Teilnehmer.
ich dachte immer, dass es halt einfach nicht erstattet wird; Punkt aus...Aber dass man abgemahnt wird? Gut zu wissen...
Aber wenn man gute Erfahrungen gemacht hat mit einem sogenannten Nahrungsergänzungsmittel, dann spricht ja nix dagegen es zu verordnen...Naa guut...Dann schreibt mans halt auf nen Zettel oder so...

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Wo die ANGST ist, DA geht´s lang! Da ist Wachstum und Potenzial...
