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Frage zum HP/ "kleinen" HP
#1
Hallo,
da meine Frage auch rechtlich ist, schreibe ich sie hier hinein. Falls das falsch ist, bitte verschieben und verzeihen. Smile

Ich mache eine Ausbildung zum HP. Eine Bekannte auch. Die meinte, dass der "große" HP den "kleinen" (extra in "") HP beinhalten würde. Außerdem meinte sie, dass sie dann automatisch ohne Zusatzausbildung alles machen dürfte, was man beim "kleinen" HP darf. Sprich: Sie möchte sich ein Praxisschild machen lassen, auf dem in etwa stehen würde:

Maria Musterfrau
Heilpraktikerin
Heilpraktikerin Psychotherapie

Sie meinte, dass sie so ein größeres Spektrum an Kunden bedient und dass Personen einen "normalen" HP nicht mit Psychotherapie in Verbindung bringen würden, sie das aber gerne zusätzlich machen würde.

Geht so etwas? Wenn ich mir die Ausbildungsinhalte beim "kleinen" HP anschaue, sind die doch wesentlich intensiver als beim "großen" (im Bereich Psychologie), oder?
Beim "großen" wäre das hier, wenn ich es richtig sehe, 1 Lehrbrief, die andere Ausbildung geht meist über mind. 1 Jahr, was ja inhaltlich mehr als 1 Lehrbrief sein sollte und wahrscheinlich auch mehr in die Tiefe geht.

Wenn man das nicht so machen darf, müsste man dann eine Zusatzausbildung machen, um beides aufs Praxisschild schreiben zu dürfen? Was für eine Zusatzausbildung wäre das dann?

Verwirrte Grüße, Melli

Nachtrag:
*kreisch*
Jetzt habe ich die Frage in einem anderen Teil des Forums gefunden... Ich dachte, das sei eine rechtliche Frage, deswegen hab ich nur hier geschaut. Blush

Wenn ich die Antworten richtig verstanden habe, darf ich mich so nennen und rein vom Gesetz her auch so arbeiten, ohne mich weiter fortzubilden. Natürlich würde es Sinn machen, das steht außer Frage... aber ich darf auch ohne Zusatzausbildung? Find ich irgendwie eigenartig... Huh

Was für Fortbildungen wären denn sinnvoll? Ich habe irgendwie wenig in der Richtung gefunden bei Fernschulen. Meist den Psychologischen Berater und dann noch die Vorbereitung auf den HPP...
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#2
Sieh mal hier.

Da hast du auch einige Vorschläge nach welchen Therapieverfahren man noch suchen kann.
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#3
(06.07.2010, 15:18)Anja schrieb: Sieh mal hier.

Da hast du auch einige Vorschläge nach welchen Therapieverfahren man noch suchen kann.


Hallo,

ich kann in dem Artikel allerdings nicht sehen, ob ich wirklich beide Bezeichnungen zusammen auf einem Schild verwenden darf.

Aber die Fortbildungsthemen stehen da, Danke Smile

LG, Melli
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#4
Also, nachdem ich gerade die entsprechenden Stellen im Skript "Gesetzeskunde" gelesen habe (gedruckte Version, Stand: 23. Oktober 2017, S. 12 und S. 29 oben) vermute ich, man dürfte sein Schild auf jeden Fall so gestalten:

Maria Musterfrau

Heilpraktikerin

Therapieverfahren 1 ( z.B. Homöopathie oder was du halt gelernt hast und anwenden willst)
Therapieverfahren 2 ( wenn du noch ein anderes Therapieverfahren gelernt hast und anwenden willst)
Psychotherapie (einfach als drittes Therapieverfahren aufs Schild draufschreiben)

So wissen die Patienten auch, dass man Psychotherapie anbietet.
Heart liche Grüße

Mirabellchen
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#5
Ja, liebe Mirabella, so ist es.
Man darf nicht schreiben:
Maria Musterfrau
Heilpraktikerin
Heilpraktikerin Psychotherapie

sondern man schreibt:
Maria Musterfrau
Heilpraktikerin
Gesprächstherapie (oder welches therapeutische Verfahren man anbietet)

Liebe Melli,
ja, es ist auch richtig, der Heilpraktiker (HP) darf alles, was der Heilpraktiker Psychotherapie (HPP) auch darf. Richtiger formuliert: der HPP ist ein HP der auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich eines HP EINGESCHRÄNKT ist. Deshalb spricht man auch vom "sektoralen HP", also ein HP, der nur auf einem bestimmten Tätigkeitsfeld eines HPs arbeiten darf.
Möchte ein HP psychotherapeutische Verfahren anbieten, dann gebietet es die Sorgfaltspflicht, dass er sich für diese Therapieart sorgfältig ausgebildet hat - wie für jede andere Therapie auch, die ein HP anbietet.
GLG Isolde
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