
Definition wichtiger Begriffe:
Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung
Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung
Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.
Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.
Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.
Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!!
