(10.06.2011, 19:07)Kristina schrieb: Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass das so etwas wie eine Fangfrage war. Denn ich habe noch nirgends von einer cm Angabe gehört. Die Angaben, die ich in verschiedenen Erste-Hilfe-Kursen gelernt haben war entweder ca. drei Finger breit vom untersten Punkt des Sternums nach oben oder das untere Drittel des Sternums ( Brustbein ).
Liebe Kristina,
die Empfehlungen für die Erste-Hilfe ändern sich ständig.
Heute gilt: Die richtige Stelle für die Herzdruckmassage ist die Mitte des Sternums und hinsichtlich der Zentimeterangabe findest Du im Skript "Schock":
Achten Sie darauf, dass Sie das Brustbein ausreichend tief komprimieren. Sie führen die Herzmassage sachgerecht aus, wenn Sie das Brustbein vier bis fünf Zentimeter tief in Richtung Wirbelsäule drücken.
Mittlerweile habe ich mit Petra telefoniert. Ich meine sie hat wirklich gut geantwortet, auch wenn sie die Zentimeter nicht genannt hat und hat deshalb bei einem Widerspruchverfahren sehr gute Chancen. Bevor Sie in den Widerspruch gehen kann, braucht sie aber erst den schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Liebe Petra,
Du weißt so viel und Du konntest es in der Prüfung auch vermitteln. Ich denke der Gutachterausschuss gibt Dir mehrheitlich Recht, dass Du wegen dieser fehlenden Zentimeterangabe nicht als "Gefahr für Volksgesundheit" eingestuft werden kann.
Versuche am besten in den nächsten Tagen nicht daran zu denken (ich weiß, leicht gesagt


