der Gesetzestext ist eindeutig:
Es muss schon der Verdacht gemeldet werden: "Als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt."
Bei Polio kann es "aus voller Gesundheit" zu Lähmungserscheinungen kommen, es muss also kein "Erkältungsstadium" vorausgegangen sein.
Was die Schöpfer des IfSG vermutlich nicht bedacht haben, nach dem Gesetzestext muss ich auch jede schlaffe Lähmung melden, auch wenn ich den Verdacht habe, dass ein Schlaganfall vorliegt.
Also, die Frage kann ich Euch nicht beantworten. Es wäre gut, wenn Ihr mal bei Eurem Gesundheitsamt anruft und fragt, wie sie das Gesetz interpretieren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Arzt, z.B. bei einem älteren Mann mit Fazialislähmung, eine Meldung "Polioverdacht" vornimmt - obwohl meiner Meinung nach müsste er es vom Gesetzestext her.
Aber vielleicht hat jemand von Euch dazu noch weitere Infos??