herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Ich habe im Internet eine Ausbildungsstätte gefunden, die unterschiedliche Massagenausbildungen anbietet.
Darunter auch eine „7-Tage-Intensiv-Ausbildung zum/zur ärztlich geprüften Massage- und Wellnesstherapeut/in“.
Den mit einer Arzt-Überprüfung zertifizierten Titel kann man wohl auch in zwei Titel teilen: ärztlich geprüfter Massagentherapeut und ärztlich geprüfter Wellnesstherapeut.
Schon komisch, dass ein Wellness-Titel von einem Arzt geprüft werden soll oder muss.
Was aber die Berufsbezeichnung „Therapeut“ betrifft, so ist sie in diesem Fall bestimmt auf die ärztliche Überprüfung zurückzuführen und vielleicht doch rechtskräftig?
Ahso, ein kompletter Tag der Ausbildung zum ärztlich geprüften Massage- und Wellnesstherapeut/in wird dem medizinischen Praxis-Wissen gewidmet:
• Grundwissen über Körpervorgänge
• Besprechung aller relevanten Kontraindikationen
• Herz-Kreislauferkrankungen, wie Arteriosklerose, Bluthochdruck, Thrombose
• Erkrankung der Nerven, wie Epilepsie, Multiple Sklerose
• Bandscheibenproblematik
• Rheuma
• Arthrose
• Erkrankungen der Haut