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Behandlungsverbot für HP
#2
Hmm, geht man von der Sorgfaltspflicht aus, dürften wir auch keine Epicondylitits bei einem TB-Patienten behandeln. Schliesslich geht es ja in dem IFSG darum, daß man die Ausbreitung best. Erkrankungen verhindern will. Würden wir einen Menschen mit einer IFSG wissentlich behandeln, würden wir ja evtl. zu einer Verbreitung der Erkrankung beitragen, da wir uns ja auch selbst anstecken können und somit die Erkrankung auch selber weiter verbreiten würden. Demnach wären wir unserer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen oder?

So würde ich es auslegen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren.
Kommt ja vielleicht auch auf die Erkrankung an?
Streu Glitzer auf den Boden der Tatsachen Wink 
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Nachrichten in diesem Thema
Behandlungsverbot für HP - von Matthias - 02.11.2010, 22:13
RE: Behandlungsverbot für HP - von Gini - 02.11.2010, 22:58
RE: Behandlungsverbot für HP - von Matthias - 08.11.2010, 14:55

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