auch das Niedersächsisch Oberverwaltungsgericht hat sich mittlerweile in einem Beschluss vom 22.06.2022 gegen die zwangsweise Durchsetzung einer Impfpflicht für Mitarbeiter in Pflegeberufen ausgesprochen; die Möglichkeit der Anordnung eines entsprechenden Betätigungsverbotes aber ausdrücklich für gesetzeskonform dargestellt.
Liebe Grüße Horst
[size=1]Im[/size]