mangels besseren Wissens gehe ich davon aus, dass Sie in Baden-Württemberg praktizieren.
In diesem Falle müssen Ihre ungeimpften Patienten aktuell noch keinen Coronatest vorlegen, wenn sie keine Covidsymptome aufweisen.
Als Mund-Nasen-Schutz heißt es aktuell: Sie "sollen" eine FFP2-Maske tragen, solange die Behandlung dies zulässt. "Sollen" heißt hierbei nicht "müssen", d.h. ausnahmsweise können auch medizinische Masken getragen werden, wenn und weil z.B. aktuell keine FFP2-Masken in ausreichender Zahl erhältlich sind. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie aber den Patienten anbieten, einen Schnelltest unter Ihrer Begleitung durchzuführen.
Ganz wichtig: Die hier geschilderten Anforderungen können sich täglich ändern, da die Gesundheitsminister aktuell weitere Anpassungen der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen diskutieren, die dann auch schnell wieder in eine entsprechende Änderung der jeweiligen Verordnungen führen.
Auf der sicheren Seite sind Sie daher nur durch eine tagesaktuell Anfrage beim zuständigen Gesundheitsamt.