Beim Weber-Versuch wird der Fuß einer schwingenden Stimmgabel dem Probanden auf den Scheitel gesetzt. Der Schall wird über Knochenleitung phasengleich in beide Innenohren übertragen. Der Normalhörende hört den Ton der Stimmgabel in beiden Ohren gleich, er hat daher den Eindruck, diesen in der Mitte des Kopfes zu hören, der Ton wird nicht lateralisiert (lat. latus = Seite). Gibt der Proband an, den Ton auf einer Seite zu hören, spricht man von einer „Lateralisierung“ (Lateralisation). Dies ist der Fall bei einer einseitigen oder asymmetrischen Hörstörung.
Bei einer einseitigen Schallempfindungsstörung wird der Ton vom besser hörenden (normalen) Innenohr lauter wahrgenommen, der Patient lateralisiert also ins gesunde Ohr. Bei einer einseitigen Schallleitungsstörung wird jedoch der Ton im erkrankten Ohr lauter gehört, meist zur Überraschung des Patienten.
Nach der Mach'schen Schallabflusstheorie[1] wird von einem intakten Mittelohr Schallenergie aus dem Innenohr über die Gehörknöchelchen auf das Trommelfell übertragen und in die Luft abgestrahlt. Dieser Teil der von der Stimmgabel über Knochenleitung direkt dem Innenohr zugeführten Schallenergie kommt also normalerweise nicht im Innenohr zur Wirkung. Ist das Mittelohr aber nicht in der Lage, den Schall korrekt zu übertragen (Mittelohrschwerhörigkeit), so bleibt diese Schallenergie im Innenohr, der Schall wird in diesem Ohr lauter wahrgenommen als im gesunden Ohr der anderen Seite.
Der Weber-Versuch erlaubt also bei einer einseitigen Hörstörung eine rasche und verlässliche Unterscheidung zwischen Schallempfindungsstörung und Schallleitungsstörung, also beispielsweise zwischen einem Hörsturz und einem Paukenerguss.
(Quelle wikipedia)
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!