bzgl. Rechtsschutzversicherung weiß ich es auch nicht - ich habe gar keine - vermutlich wissen die es auch nicht. Weil diese Situation so noch nie da war - zumal mit Impfstoffen ohne reguläre Zulassung … .
Wie das im einzelnen aussehen könnte, frage ich mich auch … es heißt ja, einen Impfzwang in dem Sinne, dass man polizeilich vorgeführt und mit Gewalt geimpft wird, solle es nicht geben. Stattdessen gibt es eben Bußgelder bei Nichtbefolgen … aber auch die muss man sich ja leisten können … und immer wieder? Wird man wohl auch nicht zulassen.
Im Unterschied zur Masernimpfung wird bei der Corona-Impfung ja an eine Impfpflicht für alle gedacht. Die Masernimpfpflicht gilt „nur“ für Kinder, die in Einrichtungen betreut werden, sowie Erwachsene, die in solchen Einrichtungen arbeiten. Ich glaube - aber auch Heilberufe.
Ausgenommen davon (zu Masern) sind vor 1970 Geborene, Menschen, die eine Immunität wegen durchgemachter Krankheit nachweisen können (beides träfe für mich schon zu) und Personen mit Allergie gegen den Impfstoff.
Ich weiß auch noch nicht, was ich dann mache… .
LG Sabine