herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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zwecks Abrechnung als ( Voll-) HP benötigst du zur Abrechnung zum heutigen Zeitpunkt k e i n e n Zertifikatsnachweis.
Ein Nachweis/Zertifikat wird dann wichtig, wenn es im Falle eines Schadens zu einem Prozess käme ( was unwahrscheinlich ist, wenn du lege artis arbeitest) kann ein Zertifikat als Grundlage für den Richter von Belang sein. Hier ist dann die Ausbildungsqualität wichtig.
Bei HPPs werden teilweise Nachweise gefordert von den PKVen. Ob dies juristisch erlaubt ist müsste ein Jurist klären.