Liegt ein Notfall vor bzw. besteht eine Erkrankung mit Behandlungsverbot für den HP.
Bzw. liegt eine schwere Erkrankung vor, wo es die Sorgfaltspflicht verbietet, als HP zu behandeln.
Bei den Punkten auf der Haut könnte es sich um Petechien handeln, z.B., infolge hämorrhagischer Diathese, Vaskulitis, als Medikamenten-NW.
Bei einem BZ-Wert nüchtern von 99 mg/dl und diesen Vorerkrankungen, Symptomen müsste man auf jeden Fall die Sache weiter verfolgen.