gut: bei der Gesetzkunde bin ich noch nicht! ich wußte nicht, daß Behandlungsverbot besteht.
Ich würde bei der Patientin mit dem bestehenden Kinderwunsch spielen. Ihr in dieser HInsicht klar machen, daß jede Infektion, Geschlechtskrankheit oder gar bösartige Krankheit ihrem Wunsch nach einem Kind schnell ein Strich durch die Rechnung machen kann.
Nachdem für uns zudem Behandlungsverbot besteht MÜSSEN wir ja sogar den Fall abgeben - und können ihr nach Diagnosestellung höchstens unsere naturheilkundliche Unterstützung anbieten.
Ich denke daß der Gynäkologe einen Scheidenabstrich, einen Vaginalultraschall, eine Oberbauchsonographie und/oder auch eine Blutuntersuchung durchführen wird. Dies sollte zu einer schnellen und sicheren Diagnosestellung führen.
Evt. könnte ich mir als Verdachtsdiagnose auch Schokozysten vorstellen?